Kann man gekündigt werden, wenn man die Zwischenprüfung nicht besteht?
Oder wird dann einfach nur gesagt, dann musst du für die Abschlussprüfung mehr lernen oder so?
6 Antworten
Gekündigt werden kannst du nicht, aber die Zwischenprüfung macht oft einen gewissen Prozentsatz (bei uns 30%) des gesamten Prüfungsergebnis der Abschlußprüfung aus.
Für die Prüfung wirst du ordentlich lernen müssen, um diese zu bestehen.
Dein Arbeitgeber wird dich auf jedenfall darauf ansprechen, eventuell gibt es ein Internes Nachhilfeprogramm, wo der dich hinschickt.
Du hast vielleicht die Möglichkeit die Zwischenprüfung zu wiederholen.
Es kommt bisschen auf den Beruf an und in wie weit die Zwischenprüfung für die Abschlussprüfung relevant ist.
Ich kann jetzt nur für mich und meine Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik sprechen.
Da war das so, dass die Zwischenprüfung eine Art Wissensstandprüfung war. Wenn man die nicht bestanden hatte, war es egal. Man wusste wo man noch lernen muss und fertig. Und genau da hat man dann angesetzt und eben gelernt . Für die Abschlussprüfung 1,5 Jahre später war das Ergebnis vollkommen irrelevant.
Soweit ich weis, ist das aber in anderen Berufen nicht so.
Bei den Industriekaufläuten z.B. da zählt die Note mit in die Abschlussprüfung . Man kann (und muss) aber die Zwischenprüfung 6 Monate später wiederholen. Macht man das nicht, wird man zur Abschlussprüfung nicht zugelasen.
Die meisten Betriebe haben mit der verlängerung von einem halben Jahr keine Probleme. Aber es geht auch anders. Wenn es eh schon bescheiden läuft, kann man dich bei nichtbestehen auch gekündigt werden.
Am besten du fragst mal deinen Chef wie sich das verhält. In den meisten Fällen kann man hier auch erreichen, das du die Prüfung wiederholst . Grade wenn aktuell im Betrieb viel zu tun ist, kann da lernen auch mal vernachlässigt werden. Sollte aber nicht so sein
dann musst du für die Abschlussprüfung mehr lernen oder so?
Du wirst die nicht bestandenen Teile der Zwischenprüfung wiederholen dürfen (und müssen). Denn sonst erhältst du erst gar keine Zulassung zur Abschlussprüfung.
Kann man gekündigt werden, wenn man die Zwischenprüfung nicht besteht?
Da gehört dann doch schon etwas Mehr dazu. Eine nicht bestandene Zwischenprüfung ist kein Kündigungsgrund. Es sei denn, du hast sie bereits zum wiederholten Male nicht bestanden und somit keine Aussicht mehr auf einen erfolgreichen Abschluss in diesem Beruf.
Schon mein früherer Lateinlehrer sagte "Ausnahmen bestätigen die Regel"!
Machst du hier eine Ausnahme zur Regel?
Ich muss die Zwischenprüfung nur absolvieren um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Egal was bei rauskommt. Ich könnte ein leeres blatt abgeben.
Also unsere Lehrerin sagte, dass es egal ist auch wenn man durchfällt. Das Ergebnis wird nicht in die Abschlussprüfung eingerechnet. Angeblich dient es nur um zu sehen wie man steht.
Dann ist das wie bei mir in der Lehre.
Du musst die Prüfung aber wiederholen um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Auch wenn das Ergebnis nicht mit in die Wertung zur Abschlussprüfung reinfällt
Das stimmt nicht ganz. Die Zwischenprüfung ist völlig egal, ob man besteht oder nicht, um apt2 anmelden zu können.
Ich denke es Kommt auf den Arbeitgeber an Du kannst Glaube ich aber nicht Fristlos Gekündigt werden
so einfach ist das nicht, siehe z.B.:
Das ist - so pauschal, einfach mal falsch. Es gibt genug Berufe wo die Zwischenprüfung keinen EInfluss auf die Abschlussprüfung und die Zulassung hierzu hat. Bitte differenzieren.