Kann man einen Vertrag verhandeln mit dem Ex?
Hallo
Ich habe eine Frage, und zwar teile ich mir mit meinem Exmann das Sorgerecht für meine zweijährige Tochter sie wohnt bei mir, und das wurde auch im Gerichtssaal so abgesprochen. Jedoch wurde nicht besprochen wann und wie mein Ex seine Tochter sehen kann. Leider kommen wir immer zu einem Streit und können uns nicht einigen wann er sie abholt oder wieder nach Hause bringt. Er hat sie jetzt eine Woche behalten und hat sich geweigert, sie nach Hause zu bringen so dass wir am Ende sie abholen, mussten Kann man eventuell einen Vertrag verhandeln mit den Anwälten zusammen, wo man festlegt wie und zu welchen Zeiten er sie zu sich nehmen kann und wann genau er sie mir wieder zurückbringt ? und falls man sich nicht an die Regeln hält, es Konsequenzen gibt
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Ja natürlich könnt ihr Euch einigen, am Besten natürlich wenn ihr zwei mal vernünftig einen Plan erstellt, von dem man auch mal abweichen kann, z.B. wegen Urlaub, Krankheit oder ähnliches.
Ansonsten kann man eine Regelung natürlich festlegen lassen, was aber nicht da Jugendamt macht , dies kann max, vermitteln, sondern ein Familiengericht.
Aber was genau ist denn nun eigentlich Euer Problem.
Das ist etwas zu einfach. Wie oft sieht denn der Vater die Kleine normalerweise und wie sprecht ihr das ab. Also wie war es bis dato.
Er sollte natürlich nicht einfach morgen ohne vorherige Absprache vor der Tür stehen um die Kleine abzuholen.
Eine Umgangsvereinbarung wäre sehr sinnvoll.
dafür ist das jugendamt mitunter zuständig.
am einfachsten ist eine umgangsvereinbarung. vertrag klingt komisch, da du über einen menschen redest und nicht einen vertragsgegenstand. nimm eine umgangsvereinbarung in form eines kalenders und trage den umfang ein:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-mo
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
für die ferien nimmst du einfach die in deinem bundesland und das sollte eigentlich genügen. das gibt klarheit für euch beide und er muss nicht mehr mit dir streiten. übergabe entweder an deiner haustür oder wenn zuviel streit noch in der luft liegt eben die kita in die das kind geht.
Natürlich kann man das machen, sowohl außergerichtlich über Anwälte mit Kosten oder Jugendamt ohne Kosten, als auch gerichtlich, dann gibt es einen verbindlichen Beschluss.
Danke für die antwort. Das Problem sind einfach manche Menschen heutzutage, die es nicht schaffen, sich erwachsen zu verhalten und selber noch Kinder sind..