Kann man einen Vertrag verhandeln mit dem Ex?

5 Antworten

Ja natürlich könnt ihr Euch einigen, am Besten natürlich wenn ihr zwei mal vernünftig einen Plan erstellt, von dem man auch mal abweichen kann, z.B. wegen Urlaub, Krankheit oder ähnliches.

Ansonsten kann man eine Regelung natürlich festlegen lassen, was aber nicht da Jugendamt macht , dies kann max, vermitteln, sondern ein Familiengericht.

Aber was genau ist denn nun eigentlich Euer Problem.


justaprank 
Fragesteller
 08.02.2023, 22:35

Danke für die antwort. Das Problem sind einfach manche Menschen heutzutage, die es nicht schaffen, sich erwachsen zu verhalten und selber noch Kinder sind..

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Bertha2701  08.02.2023, 22:37
@justaprank

Das ist etwas zu einfach. Wie oft sieht denn der Vater die Kleine normalerweise und wie sprecht ihr das ab. Also wie war es bis dato.

Er sollte natürlich nicht einfach morgen ohne vorherige Absprache vor der Tür stehen um die Kleine abzuholen.

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Eine Umgangsvereinbarung wäre sehr sinnvoll.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

dafür ist das jugendamt mitunter zuständig.

am einfachsten ist eine umgangsvereinbarung. vertrag klingt komisch, da du über einen menschen redest und nicht einen vertragsgegenstand. nimm eine umgangsvereinbarung in form eines kalenders und trage den umfang ein:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite we von fr-mo
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

für die ferien nimmst du einfach die in deinem bundesland und das sollte eigentlich genügen. das gibt klarheit für euch beide und er muss nicht mehr mit dir streiten. übergabe entweder an deiner haustür oder wenn zuviel streit noch in der luft liegt eben die kita in die das kind geht.

Natürlich kann man das machen, sowohl außergerichtlich über Anwälte mit Kosten oder Jugendamt ohne Kosten, als auch gerichtlich, dann gibt es einen verbindlichen Beschluss.