Kann man eine Person anzeigen, wenn diese Person ein Video meines Kindes ins Netz stellt, obwohl mein Kind nicht 18 ist?

5 Antworten

Ja gemäß § 201a StGB.

Strafbar ist zudem auch eine Veröffentlichung von Aufnahmen im Internet zum Beispiel auf Facebook, wenn diese Handlung bewusst gegen den Willen der abgebildeten Person verstößt.

Gruß DayX19


Sergioramos4154 
Beitragsersteller
 27.04.2021, 18:28

Ist dabei der Wille der Erziehungsberechtigten „zweitrangig“? Danke DayX19 :)

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David  27.04.2021, 18:48
@Sergioramos4154

wenn der Erziehungsberechtigte nein sagt und das Kind ja, gilt folgendes:

Ist das Kind reif genug, um zu entscheiden, ob Bilder von ihm veröffentlicht werden sollen oder nicht, dürfen die Eltern diese Entscheidung nicht einfach übergehen.

Gruß DayX19

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Ja kannst du. Wenn die Person über 14 ist, ist er strafmündig und ist sozusagen dafür verantwortlich.


Aure86  27.04.2021, 18:18

Selbst wenn unter 14 muss zumindestens das Video gelöscht werden.

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Ja, allerdings finde ich das es auch darauf ankommt was das für ein Video ist. Wenn es nur eins von einer Geburtstagsparty ist, bei dem man dein Kind neben anderen basteln sieht wäre ich da nicht so kritisch. Vielleicht würde ich die Veröffentlichenden nur darauf hinweisen das man nächstes Mal besser fragt.
Wenn es aber um sehr privates Zeug geht, etwas das dein jugendliches Kind sturzbetrunken zeigt oder sogar sexuellen Kram würde ich auf jeden Fall rechtliche Schritte eingehen, bzw. die Polizei anrufen.

Ja kann man, aber wenn besagte Person unter 14 ist bringt das zumindest strafrechtlich nichts. Zivilrechtlich vielleicht. Zumindest kann man dann erwirken dass das Video gelöscht wird.

Ohne ausdrückliche Genehmigung verstößt er gegen die Persönlichkeitsrechte des Kindes.