Kann man eine nachträgliche Patenschaft eintragen lassen?

8 Antworten

Sprich mit Eurem Pfarrer. Die ev.Kirche ist aufgeschlossener, gegenüber Neuem. Vielleicht findet sich ein Weg über eine Seegnung.

ich würde da mal den Pfarrer fragen.

Die Patenschaft hat keinerlei rechtliche Auswirkung auf den Verbleib der Kinder nach dem Ableben der Eltern. Das ist ein hartnäckiges Gerücht, aber ganz sicher falsch! Die Patenschaft ist ein rein kirchliches Amt, sie sollen die christliche Erziehung gewährleisten. Wenn Du Ersatz- oder Pflegeeltern für deinen eventuellen Tod suchst, musst du das testamentarisch festhalten.

Da es rechtlich völlig egal ist, wer als Pate eingetragen ist, kann man es auch gleich lassen. Wenn ihr es trotzdem wünscht, fragt mal beim Standesamt oder im Kirchenbüro nach.