Kann man ein Motorrad ohne TÜV anmelden?
Ich habe online ein motorrad gekauft, welches kein TÜV hat bzw der Vorbesitzer hat das Motorrad zum TÜV gebracht und gestern gesagt bekommen das die Reifen erneuert werden müssen.
Nun möchte ich das mit den Reifen selber machen aber muss dafür das Motorrad zu mir bringen. Gibt es eine Möglichkeit das motorrad ohne bestandenen TÜV anzumelden so das ich es zumindest Überführen kann? Leider habe ich keinen im bekanntenkreis mit Anhänger der es für mich holen könnte.
3 Antworten
Das Fahrzeug ist nicht verkehrssicher. Eine Anmeldung um damit zu fahren wird die Zulassungsstelle leider nicht unterstützen.
Hallo Devildriver,
du hast doch sicher das Motorrad in dem Glauben gekauft, dass die Reifen in Ordung sind und es eine gültige Hauptuntersuchung hat. Oder?
Wenn dies dann nach Kauf nicht der Fall ist, muss der Verkäufer dafür sorgen, dass alles in Ordnung ist.
Oder hast du einen entsprechenden Preisnachlass erhalten?
Wenn nicht, gibt es keinen Grund, dass du dich darum kümmern musst.
Die Aussage von Effigies stimmt leider nicht mehr. Seit 1. April 2015 gibt es neue Bestimmungen für Kurzzeitkennzeichen.
Siehe hier:
http://www.autobild.de/artikel/kurzzeitkennzeichen-neue-regeln-5335645.html
Somit wird es ohne Anhänger schwierig das Motorrad zu überführen.
Viele Grüße
Michael
Ohne TÜV bekommst du nur ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung. Damit hast du 5 Tage Zeit es zu holen , die Reifen zu machen und zum TÜV zu fahren.
Nach 5 Tagen verliert das Kurzzeitkennzeichen seine Gültigkeit und du hast wieder dein Transporterproblem.
btw viele Versicherer verrechnen dir die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen, wenn du die Maschine dann endgültig bei ihnen Versicherst. Dann is das Kurzzeitkennzeichen ziemlich günstig.
Gute Info.
Dann muß er die Tour eben so planen, daß der TÜV noch im selben Verwaltungsbezirk am Anfang der Überführung steht.
Seit dem 01.04.2015 bekommt man das Zurzeitkennzeichen ohne gültige HU zwar, hat aber in dem zugeteilten Fz-Schein die auflage stehen, daß die Fahrt nur im Zulassungsbezirk und zum Zwecke der Reparatur und der Durchführung der HU gemacht werden darf. Erst wenn man einen gültigen HU Bericht hat, entfällt die Auflage und man darf das Fahrzeug überführen.