Motorrad TÜV - Einzelabnahme?

5 Antworten

Du darfst Dir den Drosselsatz (mit Teilegutachten) selbst kaufen und auch einbauen, dann führtst Du Dein Krad mit dem Teilegutachten bei einer DEKRA oder TÜV Stelle vor. Der Ingenieur stellt Dir eine Änderungsabnahmebescheinigung aus. Bei Fahrerlaubnisrelevanten Änderungen sind die Papiere unverzüglich berichtigen zulassen, also mußt du im Anschluß zu Eurer Zulassungsstelle, die tragen das dann ein, bzw stellen dir eine neue Zulassungsbescheingung mit den geänderten Einträgen aus. Kosten der Änderungsabnahme ca 45 EUR (DEKRA/TÜV) und ca 15 EUR StVA Du mußt für das STVA eine neue Versicherungsbestätigung eVb-Nr. haben, weil die Versicherung ja ein Krad mit anderer Leistung versichert.

Quelle : https://www.gutefrage.net/frage/darf-man-motorrad-selbst-auf-48-ps-drosseln

Sollte Das Bike über 50% gedrosselt sein dann nicht ins Ausland fahren dort ist diese Drossel verboten und Bikes damit wefden beschlagnahmt  .


TransalpTom  18.10.2015, 23:32

Wie gut, wenn so eine Suchfunktion funktioniert ;o) Danke für das her kopieren meines Beitrages! Gruß Tom

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Effigies  19.10.2015, 03:28
@TransalpTom

Und ich hatte mich  schon gewundert, daß ein Fuji-Beitrag inhaltlich korrekt ist. ;o)

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Er wird als erstes ne Bescheinigung der Werkstatt sehen wollen. Wenn du dann sagst du hast es selbst eingebaut kann es sein, daß er ein wenig "plaudert", dir vielleicht ein paar Fragen zum Einbau stellt und sich die Schrauben und Verbindungen ansieht. Einfach um zu prüfen ob das glaubwürdig ist, daß du das eingebaut hast.  Wenn dann alles OK ist bestätigt er dir die Änderung und alles ist OK.

Wenn du nen dubiosen Eindruck machst oder die Schrauben am Vergaserflansch aussehen als wären sie seit 10 Jahren nimmer geöffnet worden, wird er vielleicht auf ner Probefahrt bestehen. Auch keine wilde Sache. Fährt er halt ne kleine Runde. 

Die Fußraste wird ihn nicht interessieren, da du ja nicht zur HU da bist. Aber die Polizei kann das schon interessieren. Am besten machst du die 2. Raste auch ab bis der Ersatz da ist. Beifahrerrasten sind ja keine Pflicht. Wird das Mopped halt temporär zum 1sitzer.

Ich hab an meinen Geländemoppeds die Rasten immer ab und da hat nie einer was gesagt. Aber ein Kumpel hatte an nem Sportler mal diesen (absolut zugelassenen) Plastikhöcker hinten drauf, aber die Rasten nicht abmontiert. Das  gab ne Verwarnung. Polizist meinte  Einsitzer oder Zweisitzer, aber ned so 1 1/2.  

Wenn Du zu der Drosselung ein Teilegutachten hast, benötigst Du gar keine "EINZELABNAHME", das ist eine ganz normale Änderungsabnahme. Du kannst also zu TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS usw gehen, da es die abnahme einer Serienefertigten Drosselung in einem Serienfahrzeug ist und dafür ein gültiges Prüfzeugnis existiert.

Mit der fehlenden Fußraste kann es ein Problem geben, denn auch bei der Änderungsabnahme muß das Fahrzeug den Vorschriften entsprechen, auch wenn der (offensichtliche) Mangen nichts mit der eigentlichen Abnahme zu tun hat.

Sofern das aber nicht direkt gefährdend ist, wie z.B. abgefahrene Bremsbeläge / Reifen oder ein weiteres nicht zulässiges Fahrzeugteil, liegt das im Ermessen des Prüfers.

Siehe auch meine Antwort auf diesen Beitrag:

https://www.gutefrage.net/frage/darf-man-motorrad-selbst-auf-48-ps-drosseln

Wenn du die Rechnung der Umbauteile hast, das Gutachten hast du ebenfalls, also sollte es keine Probleme geben.

Die Fussraste wird auch kein Problem werden, wenn du ihm glaubhaft versicherst, dass die in den nächsten Tagen montiert wird.

Der TÜV ist ein Dienstleister und keine Behürde. Du wirst auf die Fußraste hingewiesen - ohne weitere Folgen.