Kann man ein gekauftes Auto zurück geben?
Hallo zusammen,
Meine Eltern haben 2023 einen ab Werk neuen Jeep Renegade Mild Hybrid gekauft. Dieser wurde im September bestellt und im Dezember geliefert.
Am Anfang war alles in Ordnung. Beim Starten des Motors ging er im Elektronischen Betrieb an. Beim Halt an der Ampel, funktionierte das Start Stopp System ohne Probleme. Die Ladeanzeige ging auch vollständig.
Seit ca. 1 Monat geht nun gar nichts mehr davon. Diese Woche wurde das Fahrzeug im Autohaus abgegeben, da wir diese Fehler gemeldet haben.
Heute bekamen wir das Fahrzeug zurück mit der Info, es würde an der Software liege. Diese wurde aktualisiert.
Wir fuhren ca. 1 Stunde damit rum, um es zu testen. Tatsächlich hat sich nichts verändert.
Jetzt ist die Frage wie wir rechtlich da gegen vorgehen können, bzw. Können wir dies überhaupt tun?
Danke
5 Antworten
Ist halt zu wenig Jeep und zu viel Fiat drin.
Hätten sich deine Eltern besser einen Grand Cherokee gekauft.
Zurück zum Händler und nachbessern lassen. Lest euch mal ein, was es hier zum Lemonlaw gibt.
Das beste wird sein, einen Anwalt einzuschalten. Der kennt die Rechtslage und kann dem Autohaus viel mehr Druck machen als ein einziger, unzufriedener Privatkunde. Die werden immer wieder versuchen, den Kunden hinzuhalten, bis er aufgibt.
Da darfst nach neuem nachgeschärften Endverbraucher-Gesetz jetzt nochmals mit einer 14tägiggen Frist Nachdruck reinhauen und dann auf Rückabwicklung gar mal plädieren
Davon mal ab... Ist ja Werksgarantie drauf, also drauf rumreiten und ordentlich Druck machen. Software... haben diese Firmen ALLE nicht richtig im Griff. Ist echt mies bei den ganzen Elektronil-Schleuder-Kisten
Ihr müsst Nachbesserung verlangen, wenn das auf Dauer nicht fruchtet, müsste es möglich sein, das Auto zurück zu geben - möglicherweise abzüglich eines entsprechenden Nutzungsentgelts.
Hierfür solltet ihr euch am besten einen Anwalt nehmen, bevor ihr selbst was falsch macht!
ich bin jetzt kein Jurist, aber 3 Mal darf der Händler versuchen das zu reparieren und erst dann kannst Du weitere Schritte gehen - so ist meine Info.
Klar ist das kostenfrei, aber 5 Mal zur Reparatur zu kommen, wird Dir in der Zeit rechtlich dann doch nicht zugemutet.
HIer greift bei einem Neuwagen doch vermutlich sowieso die Gewährleistung. Da wird innerhalb der ersten 6 Monate vermutlich alles kostenfrei und ohne großes Nachfragen repariert.