Kann man eigentlich im Krankenfahrdienst arbeiten, ohne einen Führerschein zu haben?
Hallo zusammen,
ein Bekannter von mir möchte gerne im Krankentransport lediglich als Beifahrer arbeiten. Er würde somit immer im großen Bulli mit dem Fahrer zusammen fahren, um die Patienten z.B. vom Krankenhaus abzuholen.
Ist es möglich, hier eine Arbeit aufzunehmen, obwohl man keinen Führerschein hat? Oder muss man dennoch einen Führerschein haben? Wer kennt sich hiermit aus?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Ich denke eher nicht, vielleicht muss er mal einspringen beim fahren.
Grundsätzlich muss man zunächst fachlich zwischen einem qualifizierten Krankentransport und einer (unqulifizierten) Krankenfahrt unterscheiden.
Der qualifizierte Krankentransport, ist Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes und unterliegt dem jeweiligen Rettungsdienstgesetz (RDG) des Bundeslandes. Ein solcher Transport wird vom behandelnden Arzt dann verordnet, wenn der Patient eine medizinisch- fachliche Betreuung und/oder die Ausstattung eines Krankentransportwagens (KTW's) benötigt. Die Betreuung der Patienten, findet hier grundsätzlich durch einen qualifizierten Rettungssanitäter statt, die zweite Person ist in der Regel mindestens als Rettungshelfer ausgebildet worden und ist automatisch der Fahrer.
Bei einer (unqualifizierten) Krankenfahrt hingegen, müssen die Patienten lediglich von Ort A zu Ort B gefahren werden, OHNE dass sie hierbei von Fachpersonal betreut werden müssen oder eine spezielle Ausstattung benötigen. Hier kann demnach prinzipiell Jedermann arbeiten. Ohne Fahrerlaubnis glaube ich jedoch nicht, dass man hier eine Anstellung findet, da man bei solchen Transporten auch häufig mit Patienten alleine unterwegs ist, zum Beispiel "Rollstuhltaxi" und nicht immer mit mindestens zwei Personen. Zudem ist es gängige Praxis, dass sich beim Fahren gegenseitig abgewechselt wird. Wichtig: hier wird im Gegensatz zum qualifizierten Krankentransport zusätzlich zur Fahrerlaubnis immer auch noch eine "Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung" ("Personenbeförderungsschein") gemäß §48 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) benötigt.
Mfg