Kann man diese Tochter rauswerfen?

5 Antworten

Volljährig ist man ab 18 Punkt aus.

Danach kann es sein dass man auf Grund der Behinderung eine gesetzlche Betreuung - zumindest in manchen Bereichen braucht. Das können die Eltern sein, müssen aber nicht. Da gibt es wohl vieles zu beachten.

Aber sein behindertes Kind dann loswerden zu wollen ist einfach nur asozial.

Man kann keine Volljährigkeit neu festlegen. Das behinderte Kind kann eine Betreuung haben, aber ist mit 18 ohne Wenn und Aber volljährig.

Und man kann das volljährige Kind auch vor die Tür setzen. Wenn es sich weigert zu gehen, dann muss zur Not eine Räumungsklage eingereicht werden.

Kann das volljährige Kind aufgrund der Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst erwirtschaften, dann wäre Grundsicherung zu beantragen.

Ich an ihrer Stelle würde ein Elternteil rauswerfen, das so etwas vorhat.

Warum würde man sowas als Elternteil machen

Behinderte brauchen längere Pflege und Unterstützung als anderen Kinder!

Du kannst sie nicht einfach rausschmeissen, warum auch?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ehefrau mit 2 Kindern, Sonntagschulelehrerin