Kann man die Elternzeit verschieben?

4 Antworten

Ich bin mir nicht sicher, inwieweit Ihr die Elternzeit tatsächlich durch den AG schon genehmigt habt oder bisher nur angemeldet habt. Im ersten Fall muss der AG natürlich entsprechend zustimmen - im zweiten Fall wäre der AG sicher dankbar, wenn er zeitnah über die geplante Änderung informiert wird.


Lucas3103 
Beitragsersteller
 02.11.2021, 12:37

Also es ist alles schon fest und genehmigt und das würden wir gerne ändern und auf einen früheren Zeitpunkt legen

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Allyluna  02.11.2021, 12:52
@Lucas3103

O.k. - also ist das Kind schon da und die Geburtsurkunde vorgelegt? Dann kommt es tatsächlich auf den Goodwill des AG an.

Wäre bisher nur der Antrag eingereicht, könnte man den vielleicht wieder zurückziehen und einen neuen einreichen mit den geänderten Daten, denn die 7 Wochen vor Beginn der gewünschten Elternzeit sind ja noch nicht verstrichen.

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Warum bitte - stellt man bereits so früh einen Antrag auf Elternzeit? Über ein Jahr Vorlauf für den AG? Elterngeld ist doch meines Wissens ebenfalls auf Elternzeit abgestimmt.

Zumindest seid ihr bzw du für den 01.02.22 noch innerhalb der Frist für die Beantragung. Wenn aber bereits beantragt und genehmigt wurde- muss er der Änderung zustimmen.

Ich denke einen Rechtsanspruch auf die Zustimmung dieser Änderung besteht nicht- ich würde mir also gute Argumente für das Gespräch suchen.

Das geht, aber nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Du hast aber keinen Anspruch auf Zustimmung. Hier gilt §16 BEEG:

§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit

(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie

  1. für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und
  2. für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen

vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1, muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. 

Das bedeutet, dass man als Arbeitnehmer die Zeiten innerhalb der ersten beiden Jahre im Antrag verbindlich festlegen muss.

Deshalb: wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, ist alles tutti, aber er kann und darf ablehnen.

Am besten bei Firma anfragen.