Kann man die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen bekommen?
Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen
5 Antworten
Meines Wissens nach ja, allerdings nur dann, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. Wenn also jemand die deutsche und eine andere Staatsbürgerschaft besitzt, dann kann ihm unter sehr strengen Voraussetzungen tatsächlich die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden. Es gibt aber nur eine Stelle die das kann und zwar das Bundesverfassungsgericht.
Mfg
Als geborener Deutscher ehr selten, als Eingewanderter schon eher. Der staatenlose ist ein Relikt aus dem kalten Krieg, wo man Agenten mit unbestimmter Herkunft die Staatsbürgerschaft entzogen hat. Aber als Normalsterblicher... ehr nicht.
Habe ich auch nie behauptet, dass er sich nicht in Deutschland aufhalten darf, er hat nur jedes Mal die Kontrolle, da er nicht in das Schengenabkommen fällt. Der Kalte Krieg war nur ein Beispiel.
Geht, aber nur wenn derjenige dadurch nicht staatenlos wird.
Genau genommen kann sie nicht entzogen werden, in bestimmten im Staatsangehoerigkeitsgesetz klar definierten Faellen aber verloren gehen.
Das hat mal überhaupt nichts mit dem kalten Krieg zu tun 🙄 Staatenlose gab es schon vorher und gibt es auch heute noch. Das bedeutet ja nicht gleichzeitig das du dich nicht in dem entsprechenden Land aufhalten darfst.