Kann man denn Führerschein abbrechen?

6 Antworten

Hallo Celine,

immer wieder liest man hier, dass die Klasse A1 zusammen mit der Klasse B gemacht wird.

Das ist absoluter Nonsens und ich kann nicht verstehen, wie Fahrschulen das überhaupt anbieten können.

Wenn du nun einfach nur den A1 abbrechen willst, dann teilst du das deiner Fahrschule mit und die Sache ist erledigt. Geld gibt es natürlich keins zurück ;-)

Wenn du anstatt der Klasse A1 die Klasse A2 machen willst, ist das auch möglich. Dafür muss halt noch der entsprechende Antrag an der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Viele Grüße

Michael


19Michael69  21.03.2018, 16:24

Nachtrag

Problem ist das ich nicht denn A1 machen wollte sondern denn A2, was mein Vater mir verboten hat.

Jetzt weiß ich auch warum A1 und du hast mit deiner Ansicht natürlich vollkommen Recht - zumal man mit dem A2 auch eine 125er fahren dürfte, wenn man es denn wollen würde.

Bei der "600er" aber aufpassen, ob du die mit der Klasse A2 überhaupt fahren darfst.

Das Motorrad darf ungedrosselt nicht mehr als 70 kW / 96 PS haben. Hat es mehr, darfst du es auch auf 35 kW / 48 PS gedrosselt NICHT fahren.

Gruß Michael

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Am besten sprichst du mit deiner Fahrschule.
Wenn du A2 machen willst statt A1 musst du wohl einen neuen Antrag stellen, ob du die Theoriestunden noch mal machen musst, wird dir dein Fahrlehrer sagen können.
Hast du die Theorieprüfung für Auto schon gemacht? Bei B, BE habe ich eine Theorieprüfung für beides gemacht, ob das bei B, A auch geht sagt dir dein Fahrlehrer. Wenn es geht, würde ich schnell den Antrag machen und dann Theorie für beides machen. Der Inhalt der Theorie müsste der gleiche sein bei A1, A2 und A.

Mal Sinais Neugier, welches Motorrad paar dir denn so gut?

Ich habe auch mal versucht, einen B-Führerschein zu machen, als ich 18 wurde, einfach "weil es die meisten machen", ihn aber nicht zu Ende gemacht. (Habe ihn bis heute nicht und ihn auch nie gebraucht.)

Das ist überhaupt kein Ding. Sprich einfach mit Deinem Fahrlehrer. Du bist natürlich nicht verpflichtet, den Führerschein "zu Ende zu machen". Wenn Du ihn allerdings später doch machen möchtest, musst Du ggf. wieder von vorne anfangen, insbesondere wenn eine längere Wartezeit dazwischen liegt.

Im Prinzip geht das, ob dies bei "Wiederaufnahme" der Fahrausbildung anerkannt werden muss weiß ich nicht und was Du für entgangenen Gewinn durch Kündigung bezahlen musst, weiß ich auch nicht.

Kenne mich damit nicht aus, aber das ist ne Leistung die man selbst bezahlt. Also kann man das doch durchaus auch selbst abbrechen, das Geld das du bis dahin für A1, für die bereits erhaltenen Leistungen gezahlt hast bekommst du aber nicht wieder. Sprech das doch am besten mit deiner Fahrschule ab.