Kann man das "weder" bei "weder noch" auch mal auslassen.....?

7 Antworten

ich bin mir ziemlich sicher, dass du das "weder" in manchen fällen weg lassen kannst

lg

Also auch wenn hier alle bisher zustimmen, aber das ergibt doch keinen Sinn! Das "weder" braucht einen Bezug zum "noch". Es handelt sich um eine Satzkonstruktion, die einander bedingen muss! Wie du es zunächst geschrieben hast "weder jetzt noch in Zukunft", bezieht sich das "weder" auf das "noch". Ein bezug zum zweiten "noch" fehlt jedoch. Denn es hieße ja: "Ich gebe dir weder jetzt noch darfst du...." Das wäre sinnlos.

Ein zweites weder muss also her mit dem Bezug "weder darfst du... noch darfst du". Dein Satz abgetrennt, also in zwei Hauptsätze geliedert, hieße ja:

"Ich gebe dir weder jetzt noch in Zukunft das Recht, an meine Sache zu gehen. Noch darfst Du mein Zimmer ohne meine Erlaubnis betreten." Das ergibt keinen Sinn mehr!

Dein Satz müsste also (z.B.) richtig lauten:

Ich gebe dir weder jetzt noch in Zukunft das Recht, an meine Sache"n" zu gehen, "und auch" darfst Du mein Zimmer "nicht" ohne meine Erlaubnis betreten."

Sorry, aber auch wenn es gut klingen mag, ist es nicht korrekt in deinem Beispiel. Und eine Konstruktion zu unterbrechen geht auch nicht. ich glaube nicht, dass du einen Satz findest, in dem das "noch" ohne "weder" stehen kann, außer es handelt sich um eine ganz andere Konstruktion und auch da gilt die Regel!

So ist es doch vüöölig korrekt, ein zweites WEDER wäre falsch...

Entgegen den anderen Antworten, sage ich: Der Satz ist so nicht richtig. Es ist zwar richtig, daß du nicht jedes mal ein "weder" brauchst, aber dann muß sich das das vorherige Weder beziehen. Dann würde es vom Sinn her heißen "Ich gebe dir weder jetzt noch darfst du mein Zimmer..." und das macht keinen Sinn. Ich gebe dir mal ein Beispiel, wo du das so machen kannst: "Ich gebe dir weder das Recht, mein Zimmer zu betreten, noch mache Sachen anzufassen, noch an meiner Tür zu lauschen, noch..."


meincomputer 
Beitragsersteller
 25.03.2012, 20:25

das denk ich nämlich auch

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herrniemand  25.03.2012, 20:26

Der Satz soll aber aussagen:Du darfst weder an meine Sachen gehen, noch darfst du mein Zimmer ohne meine Erlaubnis betreten. Also ich erlaube dir weder dies noch jenes, und daher bin ich immer noch der Meinung, dass es so stimmt.

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DerTroll  25.03.2012, 22:31
@herrniemand

Dann muß das Satzgefüge auch so lauten. Das "weder" in dem Satz bezieht sich auf "jetzt" deshalb paßt zu diesem weder ein "noch" nur zu dem "in Zukunft". Wenn diese Konstruktion auch auf das "noch darfst du" angewandt werden soll, muß auch ein "weder" zu dem "das recht geben" stehen.

Also möglich wäre:
"Weder gebe ich dir weder jetzt noch in Zukunft das Recht, an meine Sache zu gehen, noch darfst Du mein Zimmer ohne meine Erlaubnis betreten."
Da bezieht sich das erste "weder" auf das zweite "noch" und das zweite "weder" auf das erste "noch". Notwendig sind aber beide Paare. Du kannst das eine weder wirklich nur weglassen, wenn es auf alle "noch"s zutrifft.

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