Kann man das Recht auf Untermiete einklagen?
Man muss ja den Vermieter vorher fragen. Sagt der nein, kann man die Zustimmung zur Untermiete bzw Zwischenmiete jedoch einklagen.
Stimmt dass?
8 Antworten
Dazu muss die Untervermietung aber begründet sein. Z.b. wenn du aus Arbeitsgründen woanders wohnst und dir 2 Mieten nicht leisten kannst und du nen Vertrag mit Kündigungsverzicht hast.
Oder wenn es der Einzug des Lebensabschnittgefärten ist.
Ansonsten hast du keine Chance. Der VM kann die Untervermietung untersagen.
Ist möglich
stimmt, es wird nur ein Teil der Wohnung vermietet.
Verbieten kann er es bei Überbelegung der Wohnung
Man muss ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung nachweisen. Dann stehen die Chancen gut, dass das Gericht die Verweigerung der Zustimmung des Vermieters fuer unwirksam haelt.
Wenn es nur darum geht, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten, stehen die Chancen meist erheblich besser als bei dem Wunsch, die gesamte Wohnung unterzuvermieten.
Nur bei Teilvermietung besteht ein Anspruch auf Untervermietung. ... Verweigert der Vermieter die Zustimmung, kann der Mieter seinen Anspruch auf Untervermietung gerichtlich einklagen. Das Urteil ersetzt dann die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann dem Einzug des Untermieters dann nichts mehr entgegenhalten.
Ausführliche Informationen zum Thema findest du hier:
https://www.mietrecht.org/untervermietung/anspruch-auf-untervermietung/