Kann man das besitzanzeigende "s" am Ende eines Namens auch mit einem Apostroph vom Namen trennen (z.B. Peters / Peter's)?
Ist das mit der deutschen Grammatik vereinbar?
5 Antworten
Im Deutschen ist das Apostroph beim Genitiv-s seit über 110 Jahren nicht mehr erlaubt, mit einer Ausnahme:
Firmen, Geschäfte etc. dürfen es schreiben, vor allem wenn der Name auf Vokal endet und OHNE den Apostroph Missverständnsisse aufkommen könnten, z.B. "Leo's Pub", Andrea's Blumenladen; Willi's Bude. (vgl. Regel K 16 im Duden)
Aber Peter's Bruder (z.B.) ist definitiv ein Rechtschreibfehler - was jedoch Hunderte von Firmeninhaber in D'land nicht daran hindert, in ähnlicher Situation TROTZDEM den Apostroph zu setzen.
Im englischen Sprachraum geht das. In Deutschland gibt es das nicht. Es gibt sogar eine eigene Bezeichnung dafür, die verhindern soll, dass man es im Deutschen verwendet: Deppenapostroph.
Im Englischen "geht" es nicht nur, im Englischen ist der Apostroph hier obligatorisch. Im Deutschen ist er allerdings falsch. Das stimmt.
Siehe adabei: Im Englischen ist das Setzen eines Apostrophs im Genitiv Pflicht.
In Deutschland schreibt man es ohne '
Nein, nur wenn der Name selbst mit einem "s" oder "z" endet,
z.B. "Heinz' Schuhe oder "Klaus' Auto". aber "Willis Hemd"
Das kenne ich im Deutschen so nicht.
Also... Nein.
Mario
Und in Österreich? :P