Kann man aufstocken wenn man sich in einer Ausbildung befindet?

4 Antworten

Falls ALG 2 gemeint ist, kannst Du damit sicherlich ggf. aufstocken.

Einfach mal online ALG 2 - Rechner mit Deinen Daten füttern :)

EDIT: ersten Absatz, der hier mal stand, entfernt, ich hatte "aufstocken" völlig missverstanden. Den Rest lasse ich trotzdem mal stehen, vielleicht ist ein Denkanstoß dabei. EDIT ENDE

Um besser bezahlt zu werden sehe ich drei Möglichkeiten:

1. Lasst es als Umschulung laufen, wenn du schon eine Erstausbildung hast. Dann kann man ggf. mit der Schule eine Regelung treffen, dass du von Anfang an verkürzt oder zwischendrin weniger Schultage hast und entsprechend insgesamt mehr Zeit im Betrieb hast, außerdem schießt da oft das Amt noch was zu.

2. Lass dich als ungelernte Helfer anstellen (verdienen immerhin besser als Azubis), sprich erst mit dem Chef und dann inoffiziell mit der Schule, ob du trotzdem kommen kannst, und mach dann irgendwann eine Externenprüfung. Das geht nach x Jahren im Berufsfeld auch ohne offizielle Ausbildung. Wenn du fit genug bist, dir die Theorie selbst beizubringen, geht's auch ganz ohne Schule, dann kannst du im Prinzip voll arbeiten.

3. Du sagst, du bist mittendrin, also ist es nicht mehr soooo lang. Kannst du die Abschlussprüfung vorziehen? Dann kommst du immerhin schneller an den vollen Lohn.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – BBS-Lehrer (E-Technik) in Rheinland-Pfalz

CodenLernen 
Beitragsersteller
 08.11.2021, 18:10

Es geht nicht um mich, ich beschäftige mich privat mit einem Berufsfeld und möchte nun quasi als Quereinsteiger rein schnuppern. Was mir jedoch fehlt ist einfach die tägliche Arbeit damit und vielleicht auch ein Team von Kollegen mit denen man mal zwischendrin quatschen kann, Hilfe bekommt und an seinen Aufgaben wächst. Eben alles was im typischen Berufsleben innerhalb einer Ausbildung passiert. Ich habe nicht genügend Geld um die Ausbildungszeit vollkommen zu überbrücken.

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Ginge maximal wenns eine offizielle Umschulung ist, weil man in der ersten Ausbildung nicht mehr arbeiten kann (können ist das Stichwort, nicht wollen)

Ansonsten ist eine zweite Ausbildung immer ein reines Privatvergnügen, wenn die Vergütung nicht reicht dann sagt der Staat zurecht "dann suchst du dir halt einen Job in deinem bereits gelernten Beruf"


CodenLernen 
Beitragsersteller
 08.11.2021, 17:22

Naja man kann aber auch ganz normal weiter ALG 2 beziehen davon hat ja weder der eine noch der andere was

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ja, wenn es unter dem hartz4satz ist, kann man durch hartz4 aufstocken. allerdings kann es dann sein dass, das jobcenter den abbruch der ausbildung voraussetzt für eine hilfsarbeit. man kanns aber einmal hartz4 beantragen wenn das geld in der ausbildung nicht reicht, mehr als ablehnen können die den antrag nicht.