Kann man auch zwischen Standesamt und Kirche einen Polterabend machen?

5 Antworten

Na sicher, das kann Jeder so halten, wie er will. Der Polterabend ist doch kein Reglement, welches in irgendeiner Form vorgeschrieben ist. Es ist eine freiwillige Veranstaltung, die auch dementsprechend terminlich dann auch so festgelegt werden kann, wann dieses Ereignis gefeiert werden soll.

Ein Polterabend ist kein Junggeselleanabschied. Diese Fest begeht man vor der Hochzeit, und das Poltern (zerschmeissen des Geschirrs) soll die bösen Geister vertreiben und Glück bringen. Natürlcih kann man den Poterabend in diesem Falle vor der Kirchlichen Trauung feiern. 1 - 2 Tage vorher ist üblich. Man muß es aber nicht.

Der Polterabend ist gesetzlich nicht geregelt, so daß hier alles zulässig ist.

Ein Polterabend wird vor der Eheschließung gemacht = Junggesellenverabschiedung! Wenn Ihre Freundin aber schon heimlich geheiratet hat und es allen bekannt ist, ist doch der Reitz weg. Das kann nur noch ein erzwungener Polterabend werden.

Natürlich, das ist dann die Strafe für die heimliche Hochzeit !