Kann man als Jugendlicher einen Kuchenverkaufsservice machen?
Wir sind Jugendliche und würden gerne unser Taschengeld aufbessern. Da wir gerne backen haben wir uns überlegt, einen kleinen Kuchenverkaufsservice zu machen. Wir wohnen in einem eher kleinen Dorf daher würde das bestimmt nicht so stressig werden. Der Plan wäre Flyer in unserem Dorf aufzuhängen und Interessenten könnten uns somit kontaktieren und wir würden ihnen den Kuchen vorbeibringen.
Wir haben uns nur gefragt ob das legal ist oder man dafür irgendein Schreiben vom Gesundheitsamt braucht weil das wäre natürlich viel zu umständlich?
Denkt ihr das ist möglich als Jugendlicher als Nebeneinnahmquelle?
4 Antworten
Der Schuss geht deutlich nach hinten los, so einfach Lebensmittel herstellen und dann weiter verkaufen ist nicht. Da zieht sich der Faden über ein Gewerbe anmelden und steuern zahlen bis zu gewerbeaufsicht, lebensmittel kontrolle und gesundheitsamt.
Unzulässig. Ihr dürft nicht einfach so Lebensmittel verticken, schon gar nicht solche die den Hygieneanforderungen nicht entsprechen. Eure Küchen haben keinen gewerblichen Standarf. Das kann euch jede Menge Ärger einbringen.
...oder man dafür irgendein Schreiben vom Gesundheitsamt braucht weil das wäre natürlich viel zu umständlich?
Nicht nur das:
Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
"Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen..." Wem denn vorlegen? Das ist allenfalls nötig, wenn man einen Bankkredit für sein Gewerbe haben will. Danach sieht es aber in diesem Fall nicht aus.
Und was sagt das Lebensmittelrecht noch alles dazu? Muttis Küche ist leider nicht geeignet für die Produktion gewerblicher Waren. Ende des Businessplans.
In Deutschland braucht man da Zig Genehmigungen, gerade wenn es um Essen geht. Lieber Bürgergeld beantragen. ;-)
Aber: Möglich wäre es sicher. Irgendwo hat neulich ein 17-jähriger seine erste eigene Burger-King-Filiale eröffnet...