Kann man als Fahrschüler in der Nacht üben?
Ist es möglich in der Nacht als Fahranfänger, mit den Eltern oder einem älteren Freund zu üben ? In der Provence ging das das vor früher ohne Probleme, in Deutschland ist man aber vermutlich sehr viel strenger, oder geht sich das gut aus ?
10 Antworten
An der Legalität ändert es nichts, ob nun Tag oder Nacht ist.
Im öffentlichen Verkehrsraum braucht man eine passende Fahrerlaubnis für sein Kfz. Die einzige Ausnahme ist die Fahrschule. Dein "Fahrenüben mit Eltern" im öffentlichen Verkehrsrum ist in Deutschland auf jeden Fall illegal.
Aber ich sag's mal so: Die Wahrscheinlichkeit, Nachts um 11 auf einem Feldweg von der Polizei angehalten zu werden, ist ziemlich gering.
Nein ist es nicht. Wenn du mit einer Begleitperson und mit einem privaten Fahrzeug üben möchtest, gibt es in Deutschland spezielle Verkehrsübungsplätze, auf denen du gegen eine Gebühr, außerhalb der Fahrschule, üben kannst.
nix Nacht,
üben kannst mit Papi/Mami auf einem Verkehrsübungsplatz auch tagsüber.
irgendwelche Straßen oder im Feld fahren ist recht riskant. du machst deinen Führerschein später und der Führerschein deiner Begleitperson macht Urlaub auf Zeit .... billig ist das Ganze auch nicht
Nein, im öffentlichen Straßenverkehr (und dazu gehören auch Feldwege, nicht abgeschlossene (Supermarkt-)Parkplätze usw.) darfst Du ohne Begleitung eines Fahrlehrers gar nicht üben - weder tagsüber, noch in der Nacht.
Wirst Du erwischt, dann kannst Du sehr lange auf Deinen Führerschein warten und zahlst eine ordentliche Strafe. Kommt es zu einem Unfall, dann kannst Du auch noch sämtliche Kosten tragen, weil die Kfz-Versicherung dann nicht zahlen wird.
Was Du auf umzäuntem Privatgelände machst, das interessiert die Polizei nicht, sofern Du dafür vom Besitzer des Geländes die Einwilligung hast. Noch besser wäre natürlich ein offizieller Verkehrsübungsplatz.
Wenn Du ohne Führerschein fährst, fährst Du ohne Führerschein, das war so und das ist immer noch so. Wenn auf dem Land da mal ein Auge zugekniffen wurde, hast Du furchtbares Glück gehabt und es ist nichts passiert. Auf Privatgrundstücken darfst Du. Bauernhof, Parks und so weiter.
Vorsicht!
Dieses Privatgrundstück muss auch vollständig eingezäunt sein, sonst gilt es laut StVO trotzdem as öffentlicher Verkehr. Du darfst also nicht einfach bei nem Supermarkt-Parkplatz oder gar auf einem Bauernhof, der ja wohl kaum vollständig vom öffentlichen Verkehr abschottbar ist.