Kann man ab dem 18. Lebensjahr des Kindes den Unterhalt DIREKT an das Kind zahlen statt an ihre Mutter?

2 Antworten

Der Unterhaltspflichtige ist ab der Vollendung des 18 Lebensjahres des Kindes sogar verpflichtet den zustehenden Unterhalt ans Kind selber zu überweisen.

Es sei denn das Kind möchte das es weiter an das Elternteil überwiesen wird, dass sollte dann aber nur auf schriftliche Bitte durch das Kind erfolgen.

Von Experte Kessie1 bestätigt

Das MUSS man sogar, denn der Unterhalt steht ja dem Kind zu. Ich kann meine Miete ha auch nicht an die Mutter meines Vermieters überweisen. Nur dann, wenn das Kind schriftlich darum bittet, das Geld an die Mutter zu überweisen, geht das in Ordnung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 30 Jahren als Scheidungsanwalt tätig

ichweisnetwas 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 16:24

Perfekt, vielen Dank :)

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