kann man ab 13 jahren zeitung austragen?

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Ja.

Nach dem Jugendarbeitschutzgesetz darfst du bis zu deinem 13. Lebensjahr noch gar nicht arbeiten. Nur bei dir zu Hause sind leichte Tätigkeiten, wie Haus- und Gartenarbeit erlaubt. Ab 13 Jahren darfst du bis zu 2 Stunden täglich arbeiten. Hier sind, Babysitten, Zeitungen austragen, Mithilfe im Sportverein oder die Versorgung von Tieren mögliche Tätigkeiten. Diese entgeltliche Tätigkeiten dürfen aber nur zwischen 8 und 18 Uhr und nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ausgeführt werden.

Ab dem 15. Lebensjahr darfst du theoretisch bis zu 35 Stunden die Woche arbeiten, sofern du deine Schulpflicht erfüllt hast (in der Regel nach der 9. Klasse mit 15 Jahren). Zwischen 20 und 6 Uhr darf überhaupt nicht gearbeitet werden.


http://www.boyng.de/leben/schule/schuelerjobs-i-wenn-das-taschengeld-nicht-reicht/


player123 
Beitragsersteller
 27.09.2010, 15:16

kriegt mann bei zeitung austragen geld

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Nein, das funktioniert leider noch nicht:

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das für alle Kinder und Jugendlichen gilt, schreibt vor, dass Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren keiner Erwerbsarbeit nachgehen dürfen (§ 5). Kinder im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind junge Menschen unter 15 Jahren, Jugendliche unter 18 Jahren. Das Gesetz gilt nicht "für geringfügige Hilfeleistungen, soweit sie gelegentlich aus Gefälligkeit, auf Grund familienrechtlicher Vorschriften, in Einrichtungen der Jugendhilfe und zur Eingliederung Behinderter erbracht werden" und nicht "für die Beschäftigung durch die Personensorgeberechtigten im Familienhaushalt" (§ 1). Unter das Gesetz fallen alle Beschäftigungen, wenn die Arbeitsleistung in abhängiger Stellung auf Weisung eines anderen erbracht wird, wenn sie Arbeit im wirtschaftlichen Sinne ist und der wirtschaftliche Nutzen dem zugute kommt, der die Weisung erteilt, und wenn die Arbeitsleistung zumindest aufgrund einer festen Bindung zwischen dem Kind und dem Arbeitgeber erbracht wird und die Bindung mit einer Verpflichtung aus einem Arbeitsvertrag vergleichbar ist.


langi4888  27.09.2010, 08:57

Nachtrag: Mit 14 ist zumindest zeitungsaustragen eine "legale" Tätigkeit.

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quietscheratsch  27.09.2010, 09:07
@langi4888

ab 13, bis vor einiger Zeit dachte ich auch immer es ist ab 14, ist aber ab 13, verwunderlich aber wahr

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wieso nicht?

im schliemsten fall über die eltern


langi4888  27.09.2010, 08:55

Und wie stellst du dir das vor? Das widerspricht trotzdem dem Jugendarbeitsschutzgesetz, auch wenn die Eltern einverstanden sind.

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Eaglepower89  27.09.2010, 09:05
@langi4888

man darf den eltern bei arbeiten helfen wenn sie im Rahmen sind und zuzumutbar. Wenn die Eltern also austragen und die Kinder helfen etwas mit ist es kein Problem. Dazu muss das erstmal jemand mitbekommen....

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