Ist Lastschriftrückholung berechtigt, wenn Gegenseite Geld nicht zurück erstattet?
Ein Unternehmen bucht von Privatperson per Lastschrift bereits innerhalb des Widerrufsrechts die Jahresgebühr ab. Die Privatperson nimmt von Ihrem Widerrufsrecht innerhalb den 14 Tagen Widerrufsrecht Gebrauch.
Privatperson erhält vom Unternehmen Stornierungsbestätigung und die Zusicherung, dass der abgebuchte Betrag zurück gezahlt wird. Das geschieht aber nicht.
Nachdem das Unternehmen damit über die 14 Tage übliche Rückerstattungszeit hinaus ca. weitere 10 Tage in Verzug ist und keine Emails des Verbrauchers beantwortet, hilft sich die Privatperson (Verbraucher) selbst, indem sie die betreffende Lastschrift widerruft. Daraufhin erhält die Privatperson vom Unternehmen innerhalb kurzer Zeit eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung, Mahngebühren und Androhnung sonstiger nachteiliger Konsequenzen.
Hat der Verbraucher falsch gehandelt, indem er sich sein Geld per Lastschriftwiderruf zurück geholt hat , welches das Unternehmen seit Fristablauf rechtswidrig einbehalten hat?
3 Antworten
Hat der Verbraucher falsch gehandelt, indem er sich sein Geld per Lastschriftwiderruf zurück geholt hat
Meiner Meinung nach grundsätzlich Ja.
Man muß schon warten, bis das Geld erstattet wird.
Notfalls muß man das Geld zurückfordern bzw. die Forderung gerichtlich geltend machen.
Der Unternehmer hat nach Eingang des Widerrufs 14 Tage Zeit, die Zahlung zurückzuerstatten (§ 355 Abs. 3, § 357 Abs. 1 BGB). Länger darf er das Geld nur zurückhalten, wenn er die Ware noch nicht zurückerhalten hat und der Verbraucher keinen Nachweis über den Versand erbracht hat (§ 357 Abs. 4 BGB).
Wenn die Erstattung nicht fristgemäß erfolgt, befindet sich der Unternehmer automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Du kannst dann m. E. deine Ansprüche aus § 675x Abs. 2, Abs. 4 BGB geltend machen, ohne dadurch gegenüber dem Unternehmer regresspflichtig zu werden.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Wenn das Unternehmen die gesetzliche Frist zur Rückerstattung tatsächlich überzogen hat, ist der Verbraucher im Recht. Vor Gericht würde den Fall jeder Richter sofort schließen.
Vor Gericht würde den Fall jeder Richter sofort schließen.
Aber nicht so, wie Du glaubst :)