Kann ich während meiner Ausbildung eine Wohnung mieten?

6 Antworten

Wer sich in einer Ausbildung befindet erhält grundsätzlich kein ALG-II; jedoch greift hier entweder Wohngeld oder die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB); erkundige Dich daher bei der Arbeitsagentur, die dafür zuständig ist; wenn BAB bezogen wird, scheidet ein Wohngeldanspruch aus.

Da BAB erst ab Antragstellung greift ist es wichtig, alles frühzeitig in die Wege zu leiten; die BAB unfaßt ggf. auch pauschale Regelsätze zum Lebensunterhalt; Deine Ausbildungsvergütung wird als Einkommen angerechnet; sollte das BAB und Dein Einkommen dann noch unter dem Existenzminimum liegen, kann zusätzliches ALG-II beantragt werden (aber nur dann).

Klar kannst du deine eigene Wohnung mieten. Sieht es bei deinem Vater miserabel genug mit den FInanzien aus dann bekommst du bafög, Wohngeld und weitere Unterstützung. Sowas wie Bafög, sofern du ebrechtigt bist, würde ich aber schon sofort beantragen. Da deine Mutter allerdings noch lebt wieß ich nicht genau wie es damit aussehen würde... normalerweise steht dir während der Ausbildung neben dienem Kindergeld auch Unterhalt von deinen Eltern zu. Sie wären sogar verpflichtet. WObei es da auch eien Frage wäre, ob du wirklich umziehen musst, doer ob das nur "Bequemlichkeit" wäre.

Ich ziehe für meine Ausbildung aber auch um, also geht das schon. Für sowas solltest am besten auch zum Amt gehen. Mit Glück bekommst jemanden der dich gut berät.


SimonG30  27.05.2015, 11:15

in einer betrieblichen Ausbildung gibt es kein Bafög. Es gibt evt. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Das kann man aber erst beantragen, wenn man eine eigene Wohnung bewohnt bzw. den Mietvertrag hat.

Und Wohngeld ist ebenfalls ausgeschlossen wegen §20 Absatz 2 des WoGG...

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je nachdem was Du in der Ausbildung verdienst kann es zumindest für ein WG Zimmer oder eine kleine 1 Zimmer Wohnung reichen. Eventuell gibt es auch ein Wohnheim oder ähnliches.

Du solltest auch einen sicheren Ausbildungsvertrag haben bevor Du überhaupt irgendwas anfängst.

Für Alg 2 kannst Du hier gucken: http://www.harald-thome.de/media/files/Leistungsberechtigung-von-Sch-lern_Studierenden_Auzubis-2014-02-07.pdf

Ich würde auch bei tacheles sozialhilfe im Forum fragen.

Ja, du kannst während deiner Ausbildung eine Wohnung mieten. Immerhin hast du ein festes Einkommen. Du musst nur einen Vermieter finden, der einen jungen Mieter akzeptiert, was immer etwas schwierig ist. Deshalb solltest du am besten nach einer WG ausschau halten.

Bis zum Abschluss deiner Erstausbildung sind deine Eltern, auch deine Mutter Unterhaltspflichtig und zwar bis zum 25. Lebensjahr. Deswegen gibt es für dich keine staatliche Unterstützung. Allerdings würde ich mal bei der Mutter anklopfen.