Kann ich vom Jobcenter verlangen dass sie mir Druckerpatronen zahlen?

7 Antworten

Nein.

Du bekommst ja auf Antrag die Bewerbungskosten mit 5€ je Bewerbung erstattet oder das Jobcenter zeigt Dir Möglichkeiten auf gratis Ausdrucke vorzunehmen.

Letzteres aktuell wohl schwierig, weil die Jobcenter-Mitarbeiter sich verbarrikadieren.

Nein. Aber du bekommst Bewerbungskosten erstattet bei Nachweise. 5€ pro Bewerbung.

Heutzutage bewirbt man sich per eMail.

Auf vorherigen Antrag kannst du Bewerbungskosten auf Nachweis erstattet bekommen, also pro Bewerbung max. 5 € diese sind aber pro Jahr auf denke ich 250 € oder 255 € begrenzt und damit sind dann alle Aufwendungen rund um die Bewerbungen abgegolten.

In der Regel bekommt man eine Pauschale pro schriftliche Bewerbung, häufig 5€. Das Jobcenter kann aber auch Nachweise verlangen und dann nur die nachgewiesenen kosten erstatten. Es werden dabei nur tatsächlich entstandene kosten erstattet und nicht etwa die komplette Patrone oder einen kompletten Stapel Papier wo der Rest dann für private Zwecke benutzt wird.

Bei freiwilligen bewerbungen müssen sie die Bewerbungskosten nicht erstatten. Bei Pflichtbewerbungen hingegen schon. In einer EGV muss eine kostenerstattung festgehalten werden um einem Anspruch zu haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

Nein das ist aus dem Regelsatz zu zahlen. Du kannst höchstens Bewerbungskosten für deine tasächlichen Bewerbungen geltend machen. Das sind oft Pauschalbeträge bis zu einem maximalen Betrag pro Jahr. Alles darüber hinaus geht dann auf die eigene Kappe.