Kann ich Strom zum 01.10 anmelden, wenn der Vormieter die Kündigung erst am 7.10 gemacht hat, oder wird automatisch dann ab dem 7.10 der Strom angemeldet?

4 Antworten

Du kannst Dich natürlich erst anmelden, wenn der Zähler "frei" geworden ist.

Es kommt darauf an, an welchem Tag eine Kündigung wirksam geworden ist, nicht wann sie ausgesprochen wurde.

Also wenn wirksam zum 07.10., dann kannst Du Dich natürlich erst ab diesem Tag anmelden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Wichtig ist der Zählerstand bei Anmeldung und nicht das Datum

Wann hast du denn den Schlüssel bekommen?War die Schlüsselübergabe am 1.10.? Die Schlüsselübergabe ist das Datum, das du anmeldest.

Kommt auch darauf an zu welchem Termin der Vormieter den Stromvertrag gekündigt hat. Kündigen kann man bei einem Auszug bis zu 6 Wochen rückwirkend.

Der Vormieter kann also am 7.10. zum 30.9. gekündigt haben.

Du musst aber gar keine Rücksicht auf den Vormieter nehmen. Du meldest dich einfach zum Datum der Schlüsselübergabe an. Wenn seine Abmeldung zum 30.9. noch nicht durch ist, dann ist sie durch, wenn du dich angemeldet hast, da der Vormieter vom Zähler geworfen wird sobald du dich angemeldet hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

anrufen beim Anbieter und fragen meist wird das irgendwie verrechnet