Kann ich noch einen Führerschein machen?
Hallo,
ich hoffe es kann mir einer weiter helfen, ich wurde insgesamt 3 mal fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt.
Im Kraftfahrt-Bundesamt steht drin:
Es wurde folgende Entscheidung getroffen : Unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis
Rechtsgrundlage (n) für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis : § 2 Abs. 2 Ziff. 3 StVG Versagung Erteilung
Die Entscheidung betrifft folgende Fahrerlaubnis/Fahrerlaubnisklasse (n) : Deutsche allgemeine Fahrerlaubnis der Klasse (n) B
Entscheidungsgründe für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis : 551 Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht.
Kann mir da einer weiter helfen was das alles bedeutet? Kann ich noch einen Führerschein machen oder ist es bis zum Lebensende vorbei? Oder kann ich es mit einer MPU wieder erteilen lassen meiner Fahrerlaubnis?
Was mich halt wundert ist, da steht nur für klasse B , heißt es das ich evt andere Führerschein Klassen noch machen darf?
Sorry für die Fragen aber ich kenne mich da echt null aus. 😔
Ich hoffe es kann mir einer weiter helfen, da ich aus meine Fehler gelernt habe, möchte ich eine MPU gerne machen, damit ich mobiler werde.
Ich bedanke mich sehr für jede hilfreiche Antworten von euch.
9 Antworten
ich hoffe es kann mir einer weiter helfen, ich wurde insgesamt 3 mal fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt.
Du wurdest 3 mal erwischt.
Und wie oft bist Du ohne Fahrerlaubnis gefahren?
Hand auf's Herz, 10 mal, 20 mal oder noch öfter?
Im Kraftfahrt-Bundesamt steht drin:
Es wurde folgende Entscheidung getroffen : Unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis
Dann google doch mal, was der Begriff unanfechtbar bedeutet.
...da ich aus meine Fehler gelernt habe, möchte ich eine MPU gerne machen, damit ich mobiler werde.
Und das wage ich doch zu bezweifeln.
Du warst offenbar nicht bei der MPU, daher keinen Führerschein mehr
Was @Lavidasnipe schreibt, ist völlig richtig. Noch ist nichts verloren. Unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis klingt nach mehr als es ist. Eine Versagung muss von einer Sperre unterschieden werden, und eine Versagung zieht niemals eine Sperre nach sich.
Du schreibst, du bist 3 mal erwischt worden und hattest wohl auch entsprechende Sperren erhalten, die aber abgelaufen sind. In deinem FAER-Auszug werden sie offenbar auch schon gar nicht mehr erwähnt, oder irre ich mich da?
Also: Nochmals zusammengefasst: Antrag stellen, viel Geld, Zeit und Geduld investieren, und dann stehen die Chancen auf einen Führerschein gar nicht mal so schlecht, vorausgesetzt, du hast wirklich aus deinen Fehlern gelernt.
Da du ja den Termin zur MPU hattest und diesen nicht Wahrgenommen hast, wars das mit dem Lappen. Vielleicht kannst du's ja in 15 Jahren nochmal versuchen
Das bedeutet, dass diese Eintragung am 21.07.2029 aus dem FAER verschwindet.
Nun, du hast eine Auflage zur MPU bekommen, hast diese nicht absolviert, oder das Gutachten nicht eingereicht, somit wurde dein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis abgelehnt, somit auch die Entscheidung im Fahreignungsregister (FAER).
Was viele hier schreiben ist Unsinn, du kannst deinen Führerschein noch machen, musst dafür auch keine 15 Jahre warten. Nun wäre natürlich schön zu wissen, was das Gericht dazu gesagt hat, bzgl Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Du solltest damit beginnen, dein Fehlverhalten ordentlich aufzuarbeiten , ggfs mal bei einem Verkehrspsychologen vorsprechen und die Sache angehen. Alternativ dazu kannst du dir auch Rat in einem der vielen MPU Foren holen.
Du kannst jederzeit einen neuen Antrag bei der Behörde stellen, um eine Fahrerlaubnis zu erlangen. Dann wird dir auferlegt ein positives MPU Gutachten einzureichen.
Solltest du ein positives Gutachten erhalten, steht der Erteilung eigentlich nichts im Weg. - Es wird aber nicht leicht, das sollte klar sein.
Liebe Grüße und viel Erfolg !!
Für mich die hilfreichste Antwort, weil die einzige hilfreiche Antwort.
das Datum kennt er bereits