Kann ich mit dem Klasse B Führerschein auch 50ccm Roller fahren während ich noch 17 bin?

4 Antworten

Ja, wenn Dir BF17 rechtswirksam erteilt und übergeben wurde, darfst Du begleitungsfrei damit dann auch ein Kleinkraftrad mit nicht mehr als 50 ccm Hubraum und "normalerweise" bis zu 45 KM/h bauartbedingt eingetragener Höchstgeschwindigkeit fahren.

Ganz alte 50-er aus den 1970-ern und früher ( West ) oder alte Simsons bis max. ~ Erstzulasdung ca. 1991 / 92 auch entsprechend alter ABE bis 60.

Hi, ja das darfst Du

Aber nur in D und AUT. Woanders wird der BF- 17- Zettel nicht anerkannt.

Ja, Klasse B beinhaltet die Klasse Am, diese gilt aber schon ab 15 Jahren ohne Begleitung.

Du darfst also einen 50ccm Roller ohne Begleitperson fahren