Kann ich mit dem Klasse B Führerschein auch 50ccm Roller fahren während ich noch 17 bin?
Hallo,
ich würde gerne wissen, ob ich mit dem Klasse B Führerschein schon direkt mit einem 50ccm Roller fahren könnte, obwohl ich noch 17 bin und ja eigentlich nur mit Begleitperson fahren darf.
Danke für die Antworten
4 Antworten
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Ja, wenn Dir BF17 rechtswirksam erteilt und übergeben wurde, darfst Du begleitungsfrei damit dann auch ein Kleinkraftrad mit nicht mehr als 50 ccm Hubraum und "normalerweise" bis zu 45 KM/h bauartbedingt eingetragener Höchstgeschwindigkeit fahren.
Ganz alte 50-er aus den 1970-ern und früher ( West ) oder alte Simsons bis max. ~ Erstzulasdung ca. 1991 / 92 auch entsprechend alter ABE bis 60.
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Hi, ja das darfst Du
Aber nur in D und AUT. Woanders wird der BF- 17- Zettel nicht anerkannt.
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Ja, Klasse B beinhaltet die Klasse Am, diese gilt aber schon ab 15 Jahren ohne Begleitung.
Du darfst also einen 50ccm Roller ohne Begleitperson fahren
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Ja natürlich!