Führerschein B Klasse, Roller mit 50 kmh?

7 Antworten

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Ja, du darfst einen Roller fahren. Dieser darf eine Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten, außer das Bj ist 2000 oder älter. dann darf er 50 km/h fahren.

Läuft unter der Klasse M.

Ja, darfste. U. a. auch Klasse M (Kleinkrafträder) ist ja in Klasse B eingeschlossen. Neuere Roller zwar nur bis 45 km/h, aber wenn der Tacho 50 anzeigt ist das auch noch ok (Tachovoreilung).

Ansonsten darfste mit nachfolgenden auch die echten km/h schneller fahren, denn:

als Kleinkrafträder der Klasse M gelten auch

  • Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH*) von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind. Die bis 60 kmh bbH.

*) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

Du darfst sogar 60 kmh fahren mit einen SR50 Simson Roller oder ein S51 Simson Moped !! Da die Simson Mopeds DDR Mopeds sind darfst du da auch 60 kmh fahren !!! Simson Mopeds ist auch die Klasse M !! Und mit so ein Simson Moped wirst du viel mehr spaß haben als mit so ein Roller der nur 45 kmh fährt kein Scherz !!! Selbst eine Schwalbe darfst du fahren auch eine Schwalbe fährt 60 kmh !!

Schöne Grüße

Ja darfst du dann fahren. Habe auch den B Führerschein und darf Roller fahren.

In Österreich schon, da hast du mim Autofürerschein automatisch den Roller/Mopedführerschein dabei, aber in Deutschland glaub ich nicht.


Manuela12345 
Beitragsersteller
 29.03.2012, 20:12

also fahren darf ich ;) ist nur die frage ob 45 oder 50 kmh

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verreisterNutzer  29.03.2012, 20:24
@Manuela12345

45 km/h sind die grenze für einen roller, den du mit dem Autoführerschein zusammen fahren darfst ;)

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