Kann ich mit 18 ausziehen von zu Hause auch wenn meine Eltern nicht einverstanden sind?
Kann ich zuhause ausziehen ohne Einverständniserklärung der Eltern?
15 Antworten
Naja sagen wir mal so, du bist zwar volljährig theoretisch dürftest du..
Aber die andere Frage ist, hast du die finanziellen Mittel um dir eine eigene Wohnung leisten zu können? Sprich Miete, Strom, Wasser etc. alles zu bezahlen? Das ist nicht gerade einfach, wenn du wenig oder kein Geld hast.. Ich weiß wovon ich rede, ich bin mit 19 ausgezogen muss dazu sagen bin aber mit meinem Freund zusammen gezogen.. Da solltest du dir eventuell mal Gedanken machen ob du es finanziell kannst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass deine Eltern deine Miete noch mit bezahlen wollen, wenn sie es eh schon nicht erlauben.
bei Bafög oder BAB wird keineswegs berechnet wieviel die Eltern geben "müssen" , da irrst du dich aber sehr ....... diese Summe auf dem BAB Bescheid der für die Eltern dort steht ist NICHT die Summe welche die Eltern zahlen müssen sondern nur eine rechnerische Größe und hat für die Eltern keinerlei Bedeutung/Verpflichtung ....
Ob sie wollen spielt keine Rolle, die Frage ist ob sie müssen, ob die Eltern Unterhaltspflichtig sind. und das sind sie bei Schule, erste Ausbildung oder Studium. Notfalls kann man das dann sogar einklagen.
Müssen tun die Eltern gar nichts vor allem wenn sie es nicht können!
Es reicht wenn Eltern ihr ein Dach über den Kopf stellen und sie verköstigen.
Sie doch volljährig, soll sie arbeiten gehen, dann kann sie ausziehen.
Du kannst mit 18 ohne Erlaubnis ausziehen, da du dann volljährig bist.
Allerdings müssen dir deine Eltern keinen Barunterhalt bezahlen, daher musst du dann dein Leben und die Wohnung selber finanzieren!
Wenn du dir das finanziell leisten kannst, ja.
Auch wenn deine Eltern zu Unterhalt bei Auszug verpflichtet währen(Ausbildung/Studium Schule).
Einer Person über 18 steht es frei auszuziehen. Die Eltern sind dann Unterhaltspflichtig wenn die Person noch zur Schule geht, die erste Ausbildung macht oder ein Studium oder eine Ausbildung mit anschließendem Studium dass sich auf die Ausbildung bezieht.
Einer solchen Person stehen mindestens 730 € zu. Dieses Geld setzt sich zusammen aus Kindergeld, Ausbildungsgehalt und Elternunterhalt. Sind die Eltern nicht in der Lage den Restbetrag Betrag aufzubringen greift das Bafög oder BAB, je nachdem. Die rechnen genaustens aus wie sich das Geld zusammensetzt und geben den Rest dazu. Vorsicht beim Studium, hier ist 5 Jahre nach Beendigung des Studiums die hälfte des Erhaltenen Bafögs als Zinslosen Darlehen zurückzuzahlen
Eltern können entscheiden, ob sie Barunterhalt leisten oder Kost und Logis in der eigenen Wohnung oder Haus anbieten. Bei einem Auszug gegen ihren Willen müssen sie nicht zahlen, höchstens das Kindergeld kann umgeleitet werden.
Wenn du die Miete für eine Wohnung und deine Lebenshaltungskosten selbst bezahlen kannst, kannst du mit 18 machen was du willst.
Du bist volljährig, und kannst tun was du willst.
Das Problem liegt wohl eher darin, wo du EINZIEHEN willst. Das müsstest du natürlich irgendwie finanzieren.
Auch ein 18-jähriger Schüler oder ein Arbeitsloser darf grundsätzlich von zu Hause ausziehen und eine eigene Wohnung anmieten. "Allerdings muss er dann dafür auch das Geld haben - die Eltern sind meist nicht verpflichtet, ihm eine eigene Bleibe zu finanzieren"