Wegen Bevormundung ausziehen?
Ich bin 18 und meine Eltern bevormunden mich. Lassen mich nach 10 nicht mehr raus und verbieten mir das übernachten bei meinem Freund.
Sie können wir das zwar nicht untersagen aber sobald ich das tue, fährt meine Mutter zu ihm und stellt ihn zur Rede und seine Eltern dazu, obwohl er selber 18 ist.
Sie sperren mich teilweise sogar im Haus ein.
Meine Frage ist: kann ich aus diesen Gründen von zu Hause mit Hilfe ausziehen?
Ich bräuchte die Hilfe, weil meine Eltern mich mit 14 aus der Schule nahmen und mir 3 Jahre Schulbildung und somit ein Abschluss.
Momentan mache ich einen externen Abschluss.
Ist es möglich das ich so finanziell unterstützt werde um ausziehen zu können?
6 Antworten
hallo Melinsky,
Du kannst von zuhause ausziehen. Deine Eltern sind für Deine finanzielle Unterstützung zuständig, bis Du die erste Ausbildung (Studium) beendet hast.
Allerdings kann es auf Dich zukommen, dass Du das einklagen musst. Dafür gehst Du vorab zum Amtsgericht und beantragst die Übernahme von Rechtsberatungskosten, falls Du über keine wesentlichen Vermögenswerte verfügst. Dass würde ich sofort in Angriff nehmen. Sind Deine Eltern einsichtig und Dein Auszug geht friedlich über die Bühne ==> um so besser. Weigern sich die Eltern, Dich zu unterstützen, hast Du keine Zeit verloren.
Deine Eltern sind für Dich bis zum Abchluß der ersten Ausbildung zuständig
Du bist 18! Du kannst gehen wohin du willst... Sperren sie dich ein, dann zeige sie wegen Nötigung an.
Du kannst ebenfalls zum Jugendamt und dich dort beraten lassen... Ob dir bei deiner jetzigen Tätigkeit (externer Abschluss heißt was...?) Unterhalt, Bafög oder sonstwas zusteht kann ich nicht beurteilen!
Momentan mache ich einen externen Abschluss.
Kann ich daraus nicht einwandfrei entnehmen... Vielleicht, vielleicht auch nicht
Vielleicht teilt sie uns das ja noch mit :-). Kindergeld bekommen aber wenn die Eltern!
Ja, nein, vielleicht... Wenn die Eltern selbst am Existenzminimum herum krebsen, dann kann der Abzweigungsantrag ins Leere laufen. Wenn sie ihr 40 Euro geben, dann kann er ins Leere laufen... Pauschal hat sie keinen Anspruch darauf. Es ist und bleibt eine Leistung für die Eltern!
Nicht ganz. Es reicht dass die Eltern weniger als das Kindergeld an Unterhalt bezahlen oder garkeinen, weil sie es nicht können. Kindergeld ist keine Stütze für die Eltern. Lies mal hier (unten):
https://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html
https://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5548-urteil-tochter-begehrt-abzweigung-des-kindergeldes
Der Abzweigungsanspruch ergebe sich auch nicht daraus, dass die Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit keinen oder einen das Kindergeld unterschreitenden Unterhalt geleistet habe. Eine Abzweigung scheide aus, wenn eine Unterhaltsverpflichtung aus anderen Gründen, insbesondere mangels Bedürftigkeit des Kindes, entfalle.
Nicht jeder Antrag ist von Erfolg gekrönt...
Natürlich kannst du ausziehen, du bist volljährig. Aber natürlich musst du das auch selbst verdienen und finanzieren...
450 Euro Job + knapp 200€ Kindergeld, wo ist das Problem?
Das Leben ist leider etwas teuerer also 650€ monatlich.
wie leben dann die ganzen Studenten??? Entweder du wirst bescheidener oder du bleibst zuhause!
Dazu kommt noch, das es nicht einfach ist einem Vermieter zu finden, der bei diesem geringen Einkommen einen Mietvertrag unterschreibt.
So ein Quatsch. Wie hab ich das dann bitte gemacht? In einer der teuersten Städte in Deutschland? Man muss nur wollen.
Man kann natürlich nur ein kleines Zimmer bzw. eine Ein-Zimmer-Wohnung haben, muss evtl. bei Baugenossenschaften anfragen und andere Verdienstmöglichkeiten auftun. 650€ reichen doch vollkommen wenn du 300€ für Miete einplanst. Was braucht man denn bitte noch???
Also ich habe mit 650€ einen Vermieter gefunden und mein Leben finanziert.
Kindergeld steht ihr noch zu.