Kann ich meiner Chefin guten Gewissens das Berichtsheft nach einem halben Jahr auf den Tisch legen?
Folgendes ist der Fall. Ich habe mein Berichtsheft geschrieben, wurde aber nie von meiner Chefin aufgefordert, es ihr zu zeigen. Da sie nichts sagte und keine Aufforderung kam, habe ich es zuhause gelassen. Ich habe den Fakt, dass es monatlich unterschrieben sein soll total überlesen. Jetzt ist meine Frage, ob sie mich kündigen oder sonst etwas passieren kann, wenn ich es ihr vorlege?
12 Antworten
Stress dich nicht. Wenn es ihr wichtig wäre, hätte sie schon was gesagt.
Meine Ausbilderin hat gesagt, es reicht ihr, wenn ich meine Wochenberichte alle paar Wochen mal vorlege. Nur die handwerklichen Azubis müssen es wöchentlich. So wurde es kommuniziert.
Btw...in NRW ist die Vorlage des Berichtsheftes aktuell nicht mehr Pflicht, damit man zur Prüfung zugelassen wird! Führen soll man es trotzdem.
Sie werden dir deswegen nicht gleich kündigen. Toll werden sie es aber auch nicht finden.
Ich finde es schon merkewürdig, das deine Chefin, die ja wohl auch deine Ausbilderin ist, bisher nicht einmal danach gefragt hat.
Bespreche das mit deiner Chefin. Eigentlich muss du selber den Berichtsheft zeigen.
Natürlich kannst du es vorlegen.
Das ist nicht dein Problem wenn nicht darauf geachtet wurde. Auch soll ein Berichtsheft NICHT zu Hause sondern immer während der Arbeitszeit geschrieben werden. Das ist in der Ausbildungsordnung so vermerkt. Der/die Ausbilder/in sollte dich eigentlich darin unterstützen, dass es während der Arbeitszeit geschrieben wird.
Außerdem kann ein Azubi nach Ablauf der Probezeit fast nie gekündigt werden. Da musst du schon ganz böse Dinge machen.
Zu welchem Zweck muss es von ihr unterschrieben sein?
Ich würde sie offen mit dem Thema ansprechen, ihr den Sachverhalt erläutern und sie um die fehlenden Unterschriften bitten. Das kommt um Größenordnungen besser, als wenn jetzt nach einem halben Jahr plötzlich kommentarlos das Berichtsheft auf ihrem Schreibtisch liegt.
Kündigen kann sie Dich deswegen nicht; das ist lächerlich. Trotzdem nochmal die Frage: Welchen Zweck verfolgt dieses "Berichtsheft"?
In NRW (hat man uns in der Berufsschule gesagt) ist das Führen des Berichtsheftes aktuell nicht! mehr Voraussetzung, um zu den Prüfungen zugelassen zu werden. Die IHK hängt das aber nicht an die grosse Glocke. Führen soll man es aber, damit man bei evtl. Verfehlungen alles nachhalten kann.
Und ich habe noch nie gehört, was ein "Berichtsheft" ist, da ich eine solche Ausbildung nie gemacht habe. Daher wäre eine ausführlichere Fragestellung hilfreich gewesen, damit man als Leser die Frage in den richtigen Kontext rücken kann. Evtl. auch mit der Konsequenz, dass man nicht darauf antwortet, da man sich mit solchen Ausbildungen nicht auskennt.
Das Berichtsheft verlangt die IHK bzw. HWK um an den Prüfungen teilnehmen zu dürfen. Um zu kontrollieren, dass alle Ausbildungsinhalte vermittelt wurden.