Kann ich meine Freundin und ihr Kind einfach so rauswerfen?

8 Antworten

Ja, denn wenn diese Person nicht im Mietvertrag steht, KANN! man diese Person, auf gut Deutsch gesagt, vor die Tür setzen.

Aber man sollte schon eine gewisse Frist ansetzen, da man jemanden ja nicht von jetzt auf gleich vor die Tür setzen kann. Immerhin wäre es nicht sehr "toll".

Und da die Wohung nicht ihre ist, KANN! sie sich nicht gegen den Rauswurf wehren.

Deswegen sollte man eben eine gewisse Frist setzen, damit sie sich in dieser Zeit um einen neuen Wohnsitz kümmern kann, eben auch zum Wohle des Kindes.


Peppi26  29.04.2018, 14:39

Kann man nicht. Man muss genauso fristen einhalten wie wo anders. Ein mündlicher Mietvertrag ist genau so gültig.

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Du musst dennoch eine 3Monatsfrist einhalten,denn mit Einzug habt ihr einen mündlichen Vertrag,der genau die Fristen hat wie ein schriftlicher Vertrag beinhaltet. Ausserdem findet sie sicher nicht so schnell etwas neues. Am besten machst du heute noch eine schriftliche Kündigung fertig.

du kannst sie trotzdem nicht einfach auf die strasse setzen.

je nach alter des kindes musst du ihr bis zu einem halben jahr zeit geben, sich eine andere wohngelegenheit zu suchen.

du solltest aber auch das gespräch mit dem jugendamt suchen. denn ein kind kann nicht im völligen chaos aufwachsen. das jugendamt wird ihr dann jemanden zur seite stellen, der ein bisschen drauf schaut, dass sie sich auch tatsächlich um eine wohngelegenheit kümmert und der schaut, dass das kind angemessen aufwachsen kann.


Arsenique82  29.04.2018, 14:41

Wegen einem chaotischen Haushalt das Jugendamt auf den Plan zu rufen, halte ich für recht hart. Wir wissen doch überhaupt nicht, was für eine Mutter das ist. Vielleicht ist das trotzdem ein Gute und stabile Mutter-Kind-Beziehung. Also, Rausschmiss und Jugendamt ist ein bisschen happig, finde ich.

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Maximilian0296 
Beitragsersteller
 29.04.2018, 14:40

Ist das ganz sicher mit dem halben Jahr? Das wäre echt hart. Sie ist im Juli 2017 erst bei mir eingezogen, davor hat sie noch bei ihrer Mutter gewohnt (sie ist 20, das Kind 4).

Sie könnte ja theoretisch einfach wieder bei ihrer Mutter einziehen und von dort aus eine neue Wohnung suchen. Kann sie trotzdem noch durchsetzen ein halbes Jahr hier zu bleiben?

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Du könntest die Sache beschleunigen. Wenn die Wohnung und die Einrichtung dir gehört: ab sofort kaufst du für sich ein, sie für sich und das Kind. Deinen Kühlschrank und die Waschmaschine, sofern das nicht euch beiden gehört, schließt du ab, gehört es euch beiden, verbietest du das Waschen der Kindersachen. Dem Kind gehört ja kein Anteil.

Zahlst du die Miete komplett und sie will sich nicht beteiligen, räum das Kinderzimmer aus und Büromöbel rein (gib ihr vorher 3 Tage Zeit, es selbst zu tun und die Möbel zb einzulagern), iss Eis und überlass es ihr, dem Kind zu erklären, warum es nichts abkriegt, hör ständig die Onkelz oder die Kastelruther Spatzen (gern auch wenn du weg bist, steuere die Anlage per Zeitschaltuhr und schließ sie ein), ändere das Passwort des WLAN-Routers, ruf anonym das Jugendamt an, weil du den Verdacht hast, das Kind wird geschlagen, versteck das Klopspier und die Haushaltsschere, sei kreativ, aber mach dich nicht strafbar.

Entscheidend ist, ob ihr einen muendlichen Mietvertrag habt oder nicht. Wenn sie sich regelmaessig an der Miete beteiligt oder sonstige Gegenleistungen erbringt, ist i.d.R. davon auszugehen, dass ihr einen habt.