Kann ich mein Abi nachholen?

3 Antworten

Was steht dazu auf der Webseite des zuständigen Ministeriums? Was sagt das zuständige Schulamt?

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Icidieidj 
Beitragsersteller
 28.05.2024, 15:43

ich habe nichts gefunden außer das was ich geschrieben habe und ich hatte ein Gespräch mit meinem Oberstufenleiter der hatte das geschrieben: - Mit der FH-Reife aus dem BGY (berufliches Gymnasium) plus FSJ können Sie an einer Hochschule

studieren. ( Ich habe Fachabi aber möchte dennoch mein abi)

- Mit der FH-Reife aus dem BGY plus FSJ können Sie NICHT direkt in die BOS II.

Sie brauchen dafür eine mindestens zweijährige Berufsausbildung. (Ich mache ein fsj an einer Grundschule und wenn das Abi nachholen möglich ist halt eine Ausbildung)

Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsoberschule II (BOS 2) ist die

Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und zusätzlich

 eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder

 der Abschluss einer höheren Berufsfachschule oder

 eine erfolgreiche Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf oder

 eine erfolgreiche Beamtenausbildung.

Die Fachrichtung, in der die Fachhochschulreife erworben wurde, muss einschlägig

zur jeweiligen Fachrichtung der Berufsoberschule II sein. (Das habe ich)

Das BGY (FH-Reife) ist nicht gleichgestellt mit der 12. Klasse der

Fachoberschule, sondern wird anders bewertet.

Ich würde empfehlen - wenn Sie dies möchten -, dass Sie Ihr FSJ absolvieren und

danach direkt in ein Studium gehen, ohne das Abitur vorzuschalten ( er weiß  ja dass ich nicht zweimal nicht zugelassen wurde und hat nichts dazu geschrieben)  Das geht an

allen Hochschulen (nicht jedoch an Universitäten). Alternativ wäre es möglich,

nach dem FSJ oder stattdessen eine Ausbildung zu absolvieren und danach in die

BOS II zu gehen und dann mit dem Abitur auch an eine Universität. Dies wäre aber

der deutlich längere Weg. 

(Wollte trotzdem nochmal nachfragen)

Danke für deine Antwort! :)

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In der Landesverordnung über die Berufsoberschule in RLP steht in § 4:

"(4) Bewerberinnen und Bewerber für die Aufnahme in die Berufsoberschule II dürfen bisher höchstens einmal an einer Prüfung zum Erwerb der fachgebundenen oder der allgemeinen Hochschulreife ohne Erfolg teilgenommen haben."

Finde jetzt erstmal keinen Passus, wo geregelt ist, dass die Nichtzulassung als erfolglose Prüfungsteilnahme zählt.

Für die Aufnahme in die BOS II brauchst du neben der vollständigen Fachhochschulreife auch:

"a) eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landesrecht oder Bundesrecht oder

b) eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beamtenverhältnis, die mindestens die Befähigung für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt vermittelt."

Also dein Lehrer hat da recht, wenn du jetzt das FSJ zu Ende machst, dann noch ne zweijährige Berufsausbildung und dann noch ein Jahr BOS II, hast du nicht vor 3,5 Jahren dein Abi, wenn überhaupt.

Mach lieber das FSJ zu Ende, hab dadurch die volle Fachhochschulreife und geh dann studieren, wenn du möchtest. Wenn du flexibel bist, kannst du mit der FH-Reife sogar alles studieren, was du möchtest, denn in einigen Ländern kannst du damit sogar an Unis studieren: https://www.fachabitur-nachholen.de/allgemeine-fachhochschulreife.html

Gehen tut alles, notfalls im Ausland. Du musst nur das Geld und den Einfluss haben. :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – eBook -> Der Bildungswahnsinn und Ich

Icidieidj 
Beitragsersteller
 28.05.2024, 15:43

Danke für deine Antwort! :)

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