Kann ich jemanden das Paket abholen lassen?
Hallo, heute sollte ein Päckchen zugestellt werden. Allerdings war niemals zuhause und jetzt wird es in eine Postfiliale gebracht, wo ich das abholen kann. Wenn ich eine Vollmacht abgebe, kann es ja auch jemand anderes tun. Das Paket hat eine Alterssichtprüfung (Ü18) und ich kann diese nicht erfüllen, da ich erst 16 bin. Wenn ich aber jetzt die Vollmacht an einen Volljährigen gebe, kann er es dann abholen?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Lupulus/1473354424376_nmmslarge__0_0_200_200_206c5dc1b471eb79da3f219b3ef382b3.png?v=1473354424000)
Ich hätte ganz klar Nein gesagt. Aber gründlich wie ich bin suche ich gerne nach offiziellen Antworten, bevor ich mich äußere.
Überraschung: Yep, das müsste funktionieren.
https://www.dhl.de/de/privatkunden/information/service-alterssichtpruefung.html
Empfangsberechtigt sind
der angegebene Empfänger,
der durch schriftliche Vollmacht ausgewiesene Empfangsbevollmächtigte,
sowie Angehörige des Empfängers und andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen.
Es erfolgt keine Auslieferung an Nachbarn und Hausbewohner.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Das Paket hat eine Alterssichtprüfung (Ü18) und ich kann diese nicht erfüllen,
tja dann kannst Du auch niemanden zur Abholung beauftragen - denn die Alterssichtprüfung erfolgt über Vorlage eines amtlichen Ausweises - sprich Personalausweis bzw. Reisepass des Adressaten der Sendung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Xarox3001/1688636043963_nmmslarge__0_0_800_800_652274479ef18736e8e74e289a116f5b.webp?v=1688636044000)
Nein wird nicht gehen. Selbst mit einer Vollmacht musst du einen Ausweis oder ähnliches vorweisen. Da du erst 16 bist sehen die Leute das und händigen dir das Paket nicht aus !
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Dorfkind63/1686208513981_nmmslarge__0_0_122_123_114b2cb8e005efea6cc0a4eda871e25c.jpg?v=1686208514000)
Denkst Du, funktioniert aber nicht. Bei einer Alterssichtprüfung müssen sowohl der ursprüngliche Empfänger als auch der mit der Vollmacht volljährig sein.
Ich kann ja aber jemand anderen die Vollmacht geben, der bereits Volljährig ist