Kann ich jemanden anzeigen der mich cybermobbt aber in einem anderen Land lebt?

5 Antworten

1. antworte ihm nicht mehr

2. Wenn er in keine Sachen mehr ins Internet stellt (so dass jeder es sehen könnte) dann würde ich auch nicht zur Polizei gehen. Da es sehr umständlich und manchmal unmöglich ist den Täter zu finden (so wie ich es verstanden habe, hast du ihn noch nie in echt gesehen)

3. Sag deiner Schwester, dass sie ihn aus ihrer Kontaktliste entfernen soll

Oder

4. Geh zur Polizei mit den Beweisen von dem Handy deiner Schwester, sag es dem "Täter" aber ni hat sonst wird er irgendwie seinen Account löschen oder sein Handy wegschmeißen...

5. Schicke keine Intimen Videos an irgendwen.

6. Wenn du zur Polizei gehst werden es deine Eltern höchstwahrscheinlich auch mitbekommen.

7. Aber wie gesagt, wenn er "nur" noch Sachen an deine Schwester schreibt, dann bitte sie ihn zu ignorieren und geh nicht zur Polizei, denn das bedeutet nur sehr viel Aufwand, deine Eltern werden das erfahren (ich weiß nicht was daran soll ach ist) und das evtl. für nichts.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.


Greedy02 
Beitragsersteller
 07.07.2020, 09:19

Danke für die Antwort.Ich antworte ihm schon seit mehr als einem Jahr nicht.Dass er das Video weitergeschickt hat war vor zwei Monaten, was heißt ich werde weiterhin gestalkt und er hat immernoch ein intimes Video von mir was ich ihm vor zwei Jahren geschickt hab.Er hat auch leuten geschrieben denen ich folge und er schreibt nur per instagram Menschen an (die Freundin meiner Schwester zum Beispiel).Und ich habe eigentlich irgendwo gelesen, dass man das recht hat intime Videos von einem die andere in der Hand haben löschen zu lassen.Und ich weiß ja seinen Namen, in welcher Stadt er wohnt und wie er aussieht usw.

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Ohne dass da deine Eltern was mitbekommen geht es nicht.

Du solltest mit denen darüber reden.

Strafantrag wäre hier wohl der beste Weg.

Ein "Der redet schlecht über mich" ist da aber wahrscheinlich zu wenig. Das ist jetzt nicht wirklich ein strafbares Vergehen. Erst wenn er Bilder von dir rumschickt oder ähnliches kannst du dann auch was machen.

Ob der dann was bringt, steht auf einem anderen Blatt. Zumindest wird aber derjenige mitbekommen, dass da rechtlich gegen ihn vorgegangen wird.

Fürs erste kannst du ihn ja ganz normal blockieren und nicht mehr weiter beachten.


Greedy02 
Beitragsersteller
 07.07.2020, 09:08

Danke für die Antwort.Aber was meinst du mit "ob der dann was bringt..."?

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qugart  07.07.2020, 09:21
@Greedy02

Naja...wenn der ja nichts macht, wogegen soll er denn verstoßen? Und wie soll etwas, das er nicht macht geahndet werden?

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Anzeigen, egal wo der Typ wohnt.

Beendet die ungesunden Aktivitäten. Löscht das Konto und geht an die frische Luft! Dann passiert sowas nicht.

Grundsätzlich wäre das deutsche Strafrecht auch in deinem Fall anzuwenden, da der Erfolg der Tat in Deutschland eintritt (=Tatort ist Deutschland, § 9 StGB).

Du könntest auch Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Allerdings besteht da ein Problem: Beleidigungen, Nachstellung sowie Verstöße gegen das KunstUrhG werden nur auf Antrag verfolgt. Zur Stellung eines Strafantrages musst du aber voll geschäftsfähig (mindestens 18 Jahre alt) sein. Für Minderjährige müssen ihn die Eltern stellen.

Lösung für dich: warten bis du 18 Jahre alt bist, hier aber wieder die Gefahr des Fristablaufs für den Strafantrag (3 Monate).

Mein Tipp: Vergiss den ganzen Sch... im Internet und rede mit der Freundin.


Greedy02 
Beitragsersteller
 07.07.2020, 10:21

Danke für die Antwort.Heißt es, dass wenn drei Monate vorüber sind, ich ihn nicht mehr anzeigen kann bzw. Die Anzeige nicht mehr gilt?

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furbo  07.07.2020, 10:47
@Greedy02

Du kannst ihn jederzeit anzeigen, aber bei absoluten Antragsdelikten ist nach 3 Monaten Schluss, dann wird nicht mehr verfolgt.

"§ 77b Antragsfrist

(1) 1Eine Tat, die nur auf Antrag verfolgbar ist, wird nicht verfolgt, wenn der Antragsberechtigte es unterläßt, den Antrag bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten zu stellen. 2Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.

(2) 1Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt. 2Für den Antrag des gesetzlichen Vertreters und des Sorgeberechtigten kommt es auf dessen Kenntnis an."

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Greedy02 
Beitragsersteller
 07.07.2020, 15:23
@furbo

Würde es trotzdem gehen wenn ich ihn normal anzeige und dagegen wird gehandelt?Und wenn ich ihn jetzt anzeige werden es meine Eltern erfahren müssen?Er hat mir auch mir auch gedroht, bzw.wollte er sich rächen.Und in dem Video bin ich noch minderjährig und er ist jetzt 19.Kann es auch dann noch Konsequenzen geben weil es ja dann Kinderpornographie ist, was er weiter schickt?

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