Kann ich immer innerhalb zwei Jahren reklamieren?
Ich weiß ja, daß man auf alles zwei Jahre Garantie hat. Ich ärgere mich immer über meine Edelflanell- Bettwäsche von QVC, die besonders auf den Spannbettlaken Fussel bildet. Nun ist das Kaufdatum Dezember 07, ob ich trotzdem noch reklamiere nach dieser langen Zeit?
6 Antworten
Stellt sich die Frage warum die fusseln. Du hast 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung - das ist nicht zu verwechseln mit der Garantie - denn die ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers und kaum auch 5 Jahre oder länger sein. Bei sachgemäßem Gebrauch und einem Mangel innerhalb 6 Monate nach Lieferung bist du fein raus, dann muss der Händler umtauschen oder nachbessern. Ab Monat 7 tritt die sogenannte Beweisumkehr in Kraft, d.h. du musst dem Händler nachweisen das es ein Materialfehler ist. Im Übrigen wird Flanell immer etwas fusseln - das ist normal.
Lach, Nein! Du hast ein Umtauschrecht von 14 Tagen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Du musst nachweisen das es ein Herstellungsfehler ist und nicht einfach nur fasche Handhabung. Ob du das nach fast 2 Jahren Benutzung kannst? Ich bezweifel es.
Klar kannst du, aber denk daran, dass du jetzt den Mangel nachweisen musst, das heißt, der Verkäufer kann dir vorwerfen, du hättest die Wäsche nicht vernünftig gewaschen, was du sodann widerlegen müsstest.
reklamieren kann man immer, auch nach 5 Jahren noch
das kann man wohl kaum, also lohnt es wohl nicht