Kann ich einfach so Nachhilfe geben ohne es anzumelden?
Hallo,
also bin 16 und würde so nebenbei Nachhilfe geben. Muss ich das beim Rathaus anmelden? Oder erst, wenn ich den Grundfreibetrag überschreite?
5 Antworten
Kann ich einfach so Nachhilfe geben ohne es anzumelden?
Nein. Das ist eine freiberufliche Tätigkeit, die immer beim Finanzamt angemeldet werden muss durch Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, § 138 AO.
also bin 16
Dann brauchst du als allererstes die Zustimmung deiner Eltern und die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.
Muss ich das beim Rathaus anmelden?
Nein beim Finanzamt, wenn du die Genehmigung hast, s.o.
Oder erst, wenn ich den Grundfreibetrag überschreite?
Eine freiberufliche Tätigkeit ist ab dem ersten Tätigwerden anzumelden. Für die Anmeldung gibt es keinen Freibetrag. Der Grundfreibetrag gilt nur für die Höhe der Einkommensteuer, hat aber nichts mit der Anmeldepflicht zu tun.
Übrigens ist die ganze Tätigkeit selbst dann steuerpflichtig, wenn du sie widerrechtlich ohne Genehmigung des Familiengerichts ausübst, § 40 AO.
muss ich dann auch monatlich/jährlich meinen Umsatz angeben?
muss ich dann auch monatlich/jährlich meinen Umsatz angeben?
Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.
Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.
Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.
Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.
Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen
Vergessen wurde hier leider die Rentenversicherungspflicht die deutlich problematischer wäre als Steuern wenn man wenig erwirtschaftet!
wieso hier Genehmigung des Familiengerichts?
Die Rechtsgrundlage steht doch dahinter:
§ 112 BGB
Ohne diese Genehmigung kann er keine wirksamen Verträge abschließen mit seinen Nachhilfeschülern
Der Fragesteller sollte erstmal sehen wie er zu Kunden kommt.
Wenn, musst du das als freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.
Sollte man tun, in der Praxis arbeitet der Großteil in diesem Bereich allerdings schwarz. Und so schnell wirst du den Steuerfreibetrag sowieso nicht übersteigen.
Und wenn ich das dem Finanzamt melde, muss ich dann auch monatlich/jährlich meinen Umsatz angeben?
wo kein Kläger da kein Richter ... es interessiert einfach niemanden, wenn du Nachhilfe gibst, weil es für alle Beteiligten nur Nutzen bringt.
Du solltest jährlich eine Steuererklärung machen, in der du einmal den Gesamtumsatz angibst.
Ja, du musst dann eine jährliche Steuererklärung ausfüllen.
Du musst einmal jährllich eine Steuererklärung für Freiberufler ausfüllen. Es geht dabei nicht nur um den Umsatz sondern auch um die Unkosten die du hattest um den Umsatz zu erwirtschaften (Fahrkosten, Werbung, Sozialabgaben) die vom Umsatz abzuziehen sind.
Solange du nicht mehr als den Grundfreibetrag verdienst macht die Anmeldung beim Finanzamt allenfalls dann Sinn wenn Kunden von dir eine Rechnung haben wollen.
Vergiss auch nicht allfällige Sozialabgaben wie etwa Rentenversicherung die auch dann fâllig werden wenn du den steuerlichen Grundfreibetrag nicht erwirtschaftest.
In der Regel bringt Nachhilfe so wenig ein, dass du dir weder das Finanzamt noch die Sozialversicherungen leisten kannst davon.
Man muss theoretisch jede Tätigkeit, für die man entlohnt wird, anmelden.
macht aber kaum jemand :)
Zum Beispiel, wenn man statt Gehalt "nur" eine Aufwandsentschädigung nimmt. Wenn man bar bezahlt wird und nur einen oder zwei Schüler hat, ist das auch kein Thema. Das ist wie Babysitten, wenn die Eltern dir einmal die Woche einen Zwanziger dafür geben, musst du das als Minderjährige auch nicht angeben. Oder du kaufst für deine Oma ein, und die steckt dir dafür etwas zu.
Übel wird es nur, wenn deine Familie Bürgergeld bezieht und das Jobcenter davon Wind kriegt, die sind noch eine Nummer härter als das Finanzamt.
Es gibt auch fÜr Bürgergeldempfânger einen Freibetrag bei Zuverdienst.
Du musst gar nichts anmelden. Mach die Nachhilfe, aber nicht so billig. Die Leute geben für alles Geld aus, aber die Nachhilfelehrer sollen ihre faulen Kinder umsonst unterrichten.
wieso hier Genehmigung des Familiengerichts?