Kann ich einfach so kündigen und Harz 4 beantragen?

9 Antworten

vermutlich gibt es eine Sperrzeit oder Säumniszeit genannt. Die Gründe für eine Kündigung steht dann auch bei Beantragung von etwaigen A_L_G 1.

Mutwillig herbeigeführt - gibt es wohl auch dort eine Sperre.

Natürlich kann es Gründe geben für eine Kündigung. Aufhebungsvertrag würde ich auch nicht unterschreiben.

Wenn du deine Arbeitslosigkeit selbst fahrlässig herbei führst, musst du beim AlG 1 mit 12 Wochen Sperrfrist rechnen.

Bei AlG 2 kann dein Bedarf um 30 % gesenkt werden.(Absolutes Existenzminimum)

Wenn Du GeringverdienerIn bist, mußt Du nicht kündigen, sondern kannst aufstockendes ALG 2 beantragen.

Wenn Du kündigst, wirst Du drei Monate gesperrt und bekommst kein Geld. Du wirst auch sehr schnell vermittelt. Arbeitskräfte werden gesucht.

Gute Idee, wenn du gerne eine Sperre haben willst. Man sucht sich einen Job und kündigt, wenn man den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat.