Kann ich einen Umzug kurzfristig absagen?
Hallo,
WIr haben im März ein Umzugsunternehmen beauftragt, das Angebot auch schriftlich bestätigt und der Umzug soll am 29.05. stattfinden. Jetzt wollten wir den Umzug nicht mehr mit dieser Umzugsfirma durchführen, ohne genauere Begründung und wollten absagen. Der Umzugsunternehmer lässt uns nicht aus den Vertrag - steht dem jetzt eine Pauschale zu? Der Umzug soll geplant in 10 Tagen stattfinden - ist das jetzt zu kurzfristig? Er sagt, ja... deswegen will er 10 % notfalls einklagen... :/ Ist das rechtens?
5 Antworten
Sie müssen sich in die Lage des Umzugsunternehmens versetzen, das Problem dabei ist meistens das andere Umzugsanfragen aufgrund Ihrer verbindlichen Buchung abgesagt wurden. Daher ist es wie gesagt immer schwierig.
Ja, das ist rechtens. Wenn er nur 10% will, freut Euch, normal kommt ihr nicht so günstig davon
das ist sehr kurzfristig, weil das unternehmen euch ja eingeplant hat und keinen anderen termin vergeben hat. im vertrag steht irgendwo , wass du dann als vertragsstrafe zahlen musst.
Nur 10% Schadensersatz erscheinen mir aeusserst zuvorkommend. Schliesslich ist dem Unternehmen auch der Gewinnausfall zu ersetzen.
Das ist bestimmt alles im Vertrag geregelt und wenn du dir den durchlesen würdest, dann bräuchtest du auch nicht fragen.