Kann ich eine Zeitschrift ohne Kuvert als Großbrief verschicken?
Hallo zusammen :)
Ich möchte meinem Freund eine Zeitschrift zuschicken und das einfachste wäre, direkt auf die Rückseite eine Briefmarke zu kleben. Nach Maßen und Gewicht entspricht das einem Großbrief um 1,55 EUR.
Was mich jetzt aber verwirrt, ist das Angebot "Bücher- und Warensendung 500" um 1,90 EUR, das wohl speziell für Bücher existiert, aber dieselben Grenzwerte an Gewicht und Ausmaß hat.
Darf ich das also gar nicht als Großbrief verschicken, sondern muss die teurere Variante verwenden? Bzw. spare ich mir den Aufpreis, wenn ich das Heft vorher in einen Umschlag verpacke?
2 Antworten
Der Brief für 1,55 darf nur 2 cm dick sein, die Bücher-Warensendung bis 5 cm.
Ein Brief mit 5 cm Dicke würde aber € 2,70 kosten.
Hauptunterschied: Der Brief ist am nächsten Tag da - die BüWa nach 1 Woche
Ja und eine Bücher-Warensendung muss auch richtig verpackt sein.
Unverpackte Zeitungen gehen meines Wissens nur für Geschäftskunden (Druckereien / Verlage) mit entsprechendem Vertrag
Der Brief ist unterwegs und ich sage dankeschön :)
Darf ich das also gar nicht als Großbrief verschicken, sondern muss die teurere Variante verwenden?
Wenn Maße und Gewicht stimmen darfst du die Zeitschrift natürlich als Großbrief verschicken. Allerdings musst du einen Umschlag benutzen.
...seit wann geht denn bitte kein Karton?
Hab ich nirgendwo erwähnt, vom Karton war ja außerdem nicht die Rede.
Meine Antwort bezog sich u.a. auf die Frage "...Zeitschrift ohne Kuvert...verschicken?"
Achso! Ich dachte mit Umschlag ist in dem Bezug generell Papier gemeint. Gut zu wissen. Ja die rede war davon hier nicht ich habe allerdings danach im Internet gesucht weil ich mir nicht sicher war ob ich einen Großbrief auch in einem flachen Karton versenden darf & bin direkt hier gelandet.
weil ich mir nicht sicher war ob ich einen Großbrief auch in einem flachen Karton versenden darf...
Solange die Höchstmaße- und Gewichte nicht überschritten werden, darfst du natürlich auch einen Karton benutzen.
Und beim Brief ist ein Umschlag Pflicht?