Kann ich diese Nachricht so meinem Lehrer schicken?
Nachricht lautet:
Guten Tag Herr (Name),
Ich wollte Ihnen Bescheid sagen das ich morgen wahrscheinlich nicht am Online Unterricht teilnehmen kann da ich seit gestern auf einer Fahrradtour bin und es einige Tage dauern wird bis ich wieder zu Hause bin und ich unterwegs meistens schlechtes Netz habe. Ich würde es versuchen es so hinzubekommen das es klappt aber für den Fall das nicht funktionieren sollte wollte ich Ihnen nochmal bescheid sagen.
Mit freundlichen Grüßen
(Mein Name)
Bin 19 Jahre alt und gehe auf einer Berufsschule und wir haben sowieso 2.06 wieder Schule und ich habe Bisjetzt immer am Online Unterricht teilgenommen
11 Antworten
LOL wenn du ihm schreibst, dass du an Fahrradtouren teilnimmst, statt zur Schule zu gehen bzw. ersatzweise am Onlineunterricht teilzunhemen, ist das unentschuldigtes Fehlen. Du musst ja wissen, wieviel Spielraum du da noch hast, bevor die Schule aktiv wird. LG
Einerseits ist es Löblich das du ehrlich bist, aber dieser Sachverhalt wirkt halt wie ein schlag ins Gesicht des Lehrers.
Klar, kannst du das schreiben.
Solltest du aber noch Schulpflichtig sein, wird jeder Tag, den du nicht am Homeschooling teilnimmst, als schwänzen gewertet.
Schulverweigerer, die älter als 14 Jahre alt sind, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Wenn die Jugendlichen diese Geldbuße nicht selbst zahlen können, kann der Jugendrichter festsetzen, dass sie stattdessen eine bestimmte Arbeitsleistung erbringen müssen.
Na dann.... es gibt Mituser, die deine Massen an Rechtschreibfehler (wenn du 19 bist ist dein "Brief" eher zum fremdschämen) schon berichtigt haben, also übernehme das und gut ist.
...nicht wirklich.
Du hast nämlich Schulpflichtt und kannst nicht einfach in der Weltgeschichte rumgondeln.
Bei uns ist es den Lehrern egal wo wir sind Hauptsache wir haben die Möglichkeit dafür
Ist aber so haben die haben es selbst gesagt wenn wir Unterricht machen sind auch andere Schüler irgendwo unterwegs und nicht zu Hause
Guten Tag Herr (Name),
Ich wollte Ihnen Bescheid sagen, dass ich morgen wahrscheinlich nicht am Online-Unterricht teilnehmen kann, da ich seit gestern auf einer Fahrradtour bin und es einige Tage dauern wird, bis ich wieder zu Hause bin und ich unterwegs meistens schlechtes Netz habe. Ich werde versuchen, es zu schaffen, aber für den Fall, dass nicht funktionieren sollte, wollte ich Ihnen (kein "nochmal") Bescheid sagen.
Mit freundlichen Grüßen
(Mein Name)
Die ganzen Kommas haben gefehlt. Und "dass" wird in vielen Fällen mit zwei s geschrieben. Aber ich weiß nicht, ob diese Entschuldigung ziehen wird, denn man kann ja nicht einfach eine Fahrradtour machen und dafür Schule schwänzen... Es ist zwar online, aber man hat trotzdem Schulpflicht. Man muss einfach so planen, dass man während der Schulzeiten zuhause ist und am Unterricht teilnehmen kann. Das habt ihr ja nicht erst heute gesagt bekommen, dass ihr morgen Online-Unterricht habt. Deswegen glaube ich, dass der Lehrer diese Entschuldigung nicht akzeptieren könnte. Mal schauen. Viel Glück.
Schulpflicht habe ich nicht mehr sondern bin freiwillig dort. Die Lehrer interessieren sich nicht mal für die Schüler die seit 2 Monaten nicht mehr zur Berufschule kommen
Oh wow, das ist ja verrückt. Bei uns in der Schule sind sie da sehr streng. Ich bin zwar eh noch schulpflichtig, aber auch die Abiturienten können bei uns nicht einfach schwänzen. Auf jeden Fall viel Glück, dass du genug Internet haben wirst. Vielleicht kann ein Mitschüler von dir (oder sogar der Lehrer) eine Bildschirmaufnahme machen und so kannst du den Unterricht später als Video anschauen und verpasst immerhin nichts.
Ist zwar ehrlich aber ich weiß nicht was er antworten wird, ob er das so gut findet. Da würde ich einfach eine Notlüge nehmen, dass es Dir schlechf geht morgen und Du dich ausruhen willst für diesen Tag und gut ist.
Wenn wir sagen würden das wir krank sind müssten wir ein Attest vorlegen
Abgesehen davon das du je nachdem wie viele Personen an dieser Tour Teilnehmen vielleicht gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Auflagen deines Bundeslandes verstößt und mit dem Schreiben auch noch einen Beweis dafür abgibst.