Muss ich am Online Unterricht teilnehmen, wenn ich ein Attest habe?
6 Antworten
Wenn du krank bist, bist du krank.
ABER: Du solltest für dich selbst überlegen, ob es nicht doch sinnvoll wäre, am Online-Unterricht teilzunehmen.
Für das GF reicht deine Kraft ja scheinbar auch aus. Und Schule findet ja nicht für andere statt - sondern Schule ist wichtig für dich und bestimmt deine ganze Zukunft!!
Alles, was du verpasst, musst du nachholen - das ist meist mehr Arbeit und anstrengender, als es sofort zu lernen. Und macht man das nicht, spiegelt sich das in den Noten wieder und beeinträchtigt dein gesamtes Leben.
Verantwortung trägt man immer für sich selbst - den anderen ist es völlig egal, ob du lernen willst oder nicht.
Du bist schulunfähig. Das ist aber nicht zwangsläufig gleichbedeutend damit, dass es dir unzumutbar ist, z.B. an einer Videokonferenz teilzunehmen.
Vermutlich kannst du dich auf dein Attest berufen; die Nachteile durch das Versäumnis gehen ausschließlich zu deinen Lasten.
Wenn du krank bist, bist du krank.
Prinzipiell gilt aber z.B Wenn du ne Erkältung hast und Fieber etc, kannst du nicht teilnehmen, wenn du z.B den Fuß gebrochen hast und es dir gut geht, könntest du teilnehmen.
Entscheide selbst.
Wer für sich selbst und seine eigene Zukunft Verantwortung übernimmt, der lernt gerne und auch bei einem Beinbruch - das ist online eine prima Sache.
Da wäre es wohl stressiger, nicht zu lernen, am Unterricht nicht teilzunehmen und hinterher alles nacharbeiten zu müssen oder Probleme bei den nächsten Klausuren zu bekommen.
Wenn sie beim Online Unterricht vom Stuhl fällt, ist sie nicht krankenversichert. Ein ärztliches Attest sollte man nicht bagatellisieren. Denn das hat auch rechtliche Konsequenzen.
LoL du meinst weil der Schüler am Online-Unterreicht teilnimmt wenn er z.B seinen Fuß gebrochen hat, hat das rechtliche Konsequenzen?^^
Immer mit den Tatsachen am Boden bleiben ;-))))
Nein, aber wenn jemand sich nicht an das Attest oder die Krankschreibung hält, übernimmt die Krankenkasse keine Folgeschäden. Daher sollte man sich mit "entscheide selbst" zurückhalten
Jetzt wird es aber absurd! Auch bei einer normalen AU ist es dem Patienten nicht verboten, sein Bett zu verlassen. (Im Gegenteil, sich wundliegen wäre noch schädlicher!)
Ob jemand dann beim Frühstück, während einer Gutefrage-Session oder während des Online-Unterrichts vom Stuhl fällt, spielt keine große Rolle.
Das ist falsch. Es geht um die Einhaltung des Attests bzw. der Krankschreibung. Wenn man mit Berufsgenossenschaften zu tun hat, weiß man auch wie Krankenkassen auf Nichteinhaltung von Krankschreibungen reagieren. Man ist halt nicht mehr versichert. Deshalb ist "entscheide selbst" ein fahrlässiger Vorschlag
Wie hält man denn das Attest ein? Da steht drauf, dass Person x von…bis voraussichtlich… unfähig ist, zur Arbeit/Schule/Kindergarten zu gehen.
Weitergehende Verhaltensvorschriften wurden mir bisher nicht gemacht. Und was hat die Berufsgenossenschaft mit dieser AU zu tun?
Wenn es auf das "Gehen" beschränkt ist, wäre es ok. Steht da aber, dass die Teilnahme nicht möglich ist, sieht es anders aus. Hier geht es um sehr kostspielige und zukunftsrelevante, rechtliche Sachverhalte. Du kannst das gern weiter bagatellisieren.
Mach ich. Und du kannst gerne weiter Mücken zu Elefanten aufblähen.
Eine Antwort auf meine Fragen hattest du ja leider nicht.
Ja, ohne Belastung der Bruchstelle. Nicht ohne Belastung des Gehirns.
Im Umgang mit der Berufsgenossenschaft lernt man sehr viel über AU´s.
Dass du nicht weißt wie Stress sich auf die Knochenheilung auswirkt
Ja, der furchtbare Stress beim onlineunterricht. Schon schlimm.
Deiner Meinung gibt's ja auch Probleme, wenn er beim onlineunterricht vom Stuhl fällt.
Was ist denn, wenn er beim GF schreiben aus dem Bett rollt? Oder beim Frühstück vom Stuhl kippt? Oder gar von der Toilettenschüssel abrutscht? Ist das wenigstens von der KV abgesichert?
So schlimm, dass der Knochen nicht heilt und gleich wieder bricht.
was steht am Attest? du kannst nicht am Präsenzunterricht teilnehmen ...
Fernunterricht ist möglich, also JA
So ein Quatsch, selbst wenn er nur leichten Husten hat, braucht er nicht mit einem Attest teilnehmen.
supi, du kennst den Inhalt vom Attest; wir nicht.
mit leichtem Husten kann er sogar am Online-Unterricht teilnehmen, der steckt keinen an
Natürlich nicht, aber wenn der Schüler von einem Arzt erhält, muss dieser nicht am Unterricht teilnehmen oder ich war damals die ganzen Jahre nicht anwesend.
Wenndu ein Attest hat brauchst nich teilnehmen und ruh dich lieber die Tage aus.
Die Krankschreibung aufgrund eines Beinbruchs wird nicht ohne Grund ausgestellt. Brüche müssen stressfrei heilen.