Kann ich die Schule zwingen bei Mobbing zu handeln?

4 Antworten

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Das liegen mehrere Straftaten gleichzeitig vor: Erniedrigung, unterlassene Hilfeleistung, üble Nachrede, Diskriminierung von Randgruppen, Verstoß gegen Hygienerichtlinien, schwere Körperverletzung, Befangenheit eines zur Fürsorge Verpflichteten, Strafvereitelung im Amt/Amtsmissbrauch..... An diesem Fall hätte ein Rechtsanwalt seine wahre Freude....

Da es gleich mehrere (potentiell) Betroffene gibt, stehen die Chancen so schlecht nicht. Aber ihr müssten aus dem engen Dorfradius hinaustreten:

Schulbehörde, überregionale Presse, übergeordnete Polizeidienststelle, ggf. Oppositionspolitikersprechstunde, Rechtsanwalt.

Das Krankenhaus hätte eigentlich ebenfalls handeln müssen. Zumindest ist der Fall dort aktenkundig.

Der Stiefsohn war im Unterricht? Toilettengänge müssten ebenfalls protokolliert werden .


Pistacchio 
Beitragsersteller
 21.12.2023, 10:53

Es war so das der Stiefsohn Unterricht gehabt hätte, den besucht aber ohnehin nicht regelmässig, ist auch zwei Jahre älter als seine Mitschüler weil es schon die zweite Ehrenrunde von ihm ist. Da der Vorfall eben vom Krankenhaus gemeldet wurde wurde auch kurz ermittelt aber es gab diese Anwesenheitsliste und der Lehrer bezeugte das er die ganze Stunde da war. Die gesamte Klasse des Opfers und andere die grade Freistunde hatten, haben aber gesagt das er es war. Das Wort von Erwachsenen ist aber wohl gewichtiger als das von Schülern.

Cogitoergosum99  21.12.2023, 12:13
@Pistacchio

Das ist unglaublich ! Euch ist auch nicht zuzumuten zu warten, bis der Haupttäter ein letztes Mal sitzenbleibt und die Schule verlassen muss.

Anwesenheitsliste: Wird die digital oder auf Papier geführt ?

Meine Empfehlung: Dokumentiert alle Vorfälle per Mobbingtagebuch (auch als Zeugen). Und wenn es wieder zu einem gewaltsamen Übergriff kommt, filmt diesen per Handy. Das ist eigentlich nicht erlaubt, aber im Rahmen von Notwehr bzw. Beweisführung wohl in diesem Falle unverzichtbar. Oder fragt dazu im Krankenhaus und bei der Polizei nach, ob ggf. Überrwachungskameras installiert werden könnten. Ansonsten müsstet ihr eine Art Elternwehr erscheinen lassen: D.h. arbeitslose Eltern machen Fluraufaufsicht und rufen bei Gewalt sofort die Polizei. Hier geht es schließlich um Menschenleben....

Die Polizei müsste einen notorischen Schulschwänzer ansonsten eigentlich morgens von zu Hause abholen. Aber darauf würde ich verzichten wollen und hoffen, dass er abermals sein Klassenziel nicht erreicht.

Wenn eure Noten darunter leiden, hätte ein Rechtsanwalt weitere Angriffspunkte.

Pistacchio 
Beitragsersteller
 21.12.2023, 13:17
@Cogitoergosum99

Ich glaub die Liste wird digital geführt zumindest bei uns macht das der jeweilige Lehrer immer am PC, aber der Schüler ist eh zwei Klassen über uns, also stört er unseren Unterricht eh nicht. Was mich aufregt ist das er mit 18 immer noch in der Schule sitzt mit 15/16 jährigen und sich anstatt zu schämen wie der King aufführt. Ich würde mich schämen mit 18 noch zur Schule zu gehen, also obligatorische Schule.

Es ist ja auch nicht so das er gar nicht zur Schule kommt er ist da und nimmt sich einfach zwischendurch nach Lust und Laune Freistunden und Papa befiehlt denn Lehrern wahrscheinlich das sie anwesend eintragen sollen.

Das ist ein starkes Stück von dem Direktor. Wende dich an die zuständige Schulbehörde.

Ich finde dein Engagement und deine Einstellung zu Mobbing vorbildlich 👍👍👍

Ja, Dienstaufsichtsbeschwerde bei der vorgesetzten Behörde. Das ist entweder das Schulamt oder beim Gymnasium der Regierungspräsident

Und zum Schulpsychologischen Dienst gehen,

Hey,

Kurze und knappe Antwort : nein!

Nicht alle Schulen sind so bescheuert wie meine, aber ich wurde 10 Jahre lang gemobbt und es wurde nichts gemacht - da hat sich auch nichts dran rütteln lassen. Wenn eine Schule sich entscheidet, nichts zu tun, bleibt das in der Regel so.

Lg


DaKaBo  21.12.2023, 10:19
Kurze und knappe Antwort : nein!

Was nein? Die Schule muss nichts unternehmen? Doch, muss sie.

Clemony  21.12.2023, 11:09
@DaKaBo

Nein heißt nein. An Textverständnis arbeiten bitte. Ich habe meine Antwort glaub gut genug formuliert.

Nochmal und Aus Erfahrung : wenn einer Schule der Ruf z.B wichtiger ist als das Wohlbefinden ihrer Schüler, dann kann man sie nicht zwingen zu handeln.

Also sie sollte etwas unternehmen, ja. Sie MÜSSTE etwas unternehmen, ja. Aber bewegt bekommt man da selten etwas.

DaKaBo  21.12.2023, 11:13
@Clemony
An Textverständnis arbeiten bitte. 

Ich lach mich tot.😂

Aber bewegt bekommt man da selten etwas.

Dann: Schadensersatzklage oder Dienstaufsichtsbeschwerde. Und in die Zeitung möchte so eine Schule wegen sowas bestimmt auch nicht.

Clemony  21.12.2023, 11:34
@DaKaBo

Und ich spreche nur aus meiner eigenen Erfahrung.

Da hast du nicht zu blöken.

DaKaBo  21.12.2023, 11:44
@Clemony
Und ich spreche nur aus meiner eigenen Erfahrung.

Ich auch.

Ich bin im Schulelternrat. Und man kann was bewegen. Ich hatte mit einer Mutter zu tun, deren Sohn übelst gemobbt wurde. Ich habe ihr geraten, ein richtiges Fass aufzumachen, weil die Vertrauenslehrerin nicht angemessen reagiert hat. Mein Rat war: an den Rektor wenden, dann an die Zeitung, wenn nichts passiert. Der Junge dufte innerhalb weniger Tage die Klasse wechseln, wo er sich jetzt sauwohl fühlt.

Wir haben die richtigen Räder gedreht.