Kann ich die Schule anzeigen wegen Diskriminierung von Gender?

9 Antworten

Nein könnt ihr nicht und es werden eh nicht viele Mädchen kommen. Bei uns werden in den eher männlich dominierten Berufen auch Frauen bevorzugt, aber nur wenn die Qualifikation passt.

Woher ich das weiß:Hobby – Schon seit Kindesbeinen an politisch aktiv und interessiert

Nein, Diskriminierung wäre es nur, wenn ausschließlich Mädchen zugelassen werden. Somit sollen Mädchen ermutigt werden sich für diesen Kurs anzumelden, mehr nicht!

Setzt euch bitte mit dem AGG und was genau Diskriminierung ausmacht auseinander, manchmal kommt man mit Nachdenken von allein auf die Lösung!


Tannibi  06.06.2024, 09:20

Ehrlich gesagt kann ich mir ein riesiges Presse-Bohei
vorstellen, wenn Kurse "bevorzugt für Jungen" angeboten würden.

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Eclair89  06.06.2024, 09:28
@Tannibi

Der Clue ist ja, dass Jungen automatisch bei solchen Kursen bevorzugt werden, da braucht es keine schriftliche Aussage dazu.

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Siebenzwerge123  06.06.2024, 09:30
@Tannibi

Denke ich ehrlich gesagt nicht. Nehmen wir mal typische "Mädchen-Kurse", zum Beispiel Tanz und Ballett. Ich glaube nicht, dass es da einen großen Aufstand gibt, wenn Jungen ermutigt werden dort teilzunehmen. Der Aufstand kommt wahrscheinlich eher von den entsprechenden Eltern, dass der Sohn nichts "männlicheres" macht.

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Tannibi  06.06.2024, 09:34
@Siebenzwerge123

Das ist keine Bevorzugung. Bevorzugung heißt, dass,
wenn noch drei Plätze da sind und es bewerben sich Jungen
und Mädchen, diese Plätze erst mal die Mädchen bekommen.
Wenn der Kurs dann voll ist, gucken die Jungen in die Röhre,
weil sie die falschen Chromosomen haben.

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Siebenzwerge123  06.06.2024, 09:49
@Tannibi

Du vergisst dabei zu erwähnen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit die bereits belegten Plätze dieses Kurses allesamt von Jungs belegt wurden. Und deswegen nun die Mädchen bevorzugt werden. Was ich in dem Fall völlig in Ordnung finde.

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Tannibi  06.06.2024, 10:05
@Siebenzwerge123

Ich vergesse das nicht zu erwähnen. Ich habe nur dein Argument
mit dem Tanzkurs ad absurdum geführt. Es geht auch nicht darum,
was mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fall ist. Es geht darum,
dass jemand aufgund seines Geschlechtes bevorzugt bzw. benachteiligt wird.

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Siebenzwerge123  06.06.2024, 10:55
@Tannibi

Doch, es geht genau um diese Wahrscheinlichkeit. Denn ohne diese würde niemand auf die Idee kommen in so einem Fall ein bestimmtes Geschlecht zu bevorzugen. Denn es geht darum jemanden zu ermutigen etwas Neues und vielleicht nicht Alltägliches auszuprobieren. Wenn also 30 Jungen in dem Kurs sind und es melden sich noch 2 Mädchen an, dann macht es Sinn hier die Mädchen zu nehmen. Unabhängig davon, dass hier bei der ganzen Diskussion von ungelegten Eiern geredet wird. Der Fragesteller hat mit keinem Wort erwähnt, dass er und seine Freunde nicht für den Kurs genommen wurden. Es geht um diese Klausel, die dort deswegen steht, weil eben genau diese Verteilung der Geschlechter zu erwarten ist. Und wenn dann von den 3 Mädchen von insgesamt vielleicht 40 Anmeldungen für vielleicht 30 Plätze auch alle genommen werden, hat das seinen Sinn.

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Tannibi  06.06.2024, 11:05
@Siebenzwerge123
Doch, es geht genau um diese Wahrscheinlichkeit. Denn ohne diese würde niemand auf die Idee kommen in so einem Fall ein bestimmtes Geschlecht zu bevorzugen.

Es spielt keine Rolle, warum wer warum auf welche Idee kommt.
Es geht nur darum, was passiert. Die Gründe sind völlig irrelevant.
Genauso wie das, was passiert, ob jemand angenommen wird
oder nicht, es geht darum, was da ausgeschrieben ist.

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Siebenzwerge123  06.06.2024, 11:17
@Tannibi

Seit wann sind Gründe für Handlungen irrelevant? Wenn ich nicht hinterfrage warum etwas passiert oder getan wird, dann bin ich schneller beim Populismus als ich gucken kann. Und genau hier hat diese Klausel einen sinnvollen Grund und Zweck.

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Tannibi  06.06.2024, 11:22
@Siebenzwerge123
Und genau hier hat diese Klausel einen sinnvollen Grund und Zweck.

Und troztdem kann sie verboten sein.

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Siebenzwerge123  06.06.2024, 11:39
@Tannibi

Denke ich nicht.

"Ungleichbehandlungen dürfen in Deutschland aufgrund des Artikels 3 Grundgesetz nur vorgenommen werden, wenn

  • mit ihnen ein legitimer Zweck verfolgt wird
  • die Ungleichbehandlung zur Erreichung des vom Gesetzgeber verfolgten Zwecks geeignet ist, also den angestrebten Zweck fördert
  • sie erforderlich sind (es darf also kein milderes Mittel geben, mit dem sich gleichermaßen effektiv der Zweck erreichen ließe)
  • das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachtet wird, das heißt, wenn Maß und Gewicht der tatsächlichen Ungleichheit bzw. des mit der Ungleichbehandlung verfolgten Zwecks in einem angemessenen Verhältnis zum Maß und Gewicht der rechtlichen Ungleichbehandlung stehen."

Ich sehe hier einen legitimen Zweck, der mit diesem Mittel erreicht wird.

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Siebenzwerge123  06.06.2024, 12:50
@Tannibi

Ich glaube zwar nicht ernsthaft, dass sich ein Richter mit einer Löt-AG in einer Schule beschäftigt. Bei einer in vielen Fällen gängigen Praxis, um Mädchen und Jungs für neue Dinge zu interessieren und aus den üblichen geschlechterspezifischen Berufen zu holen. Dieser Fall wird schon hundertfach geprüft worden sein, denn diese Methode wird nun mal oft angewendet. Ich denke da ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Aber gut, in letzter Instanz, wenn man denn Willens ist dies anzuzeigen und vor Gericht zu ziehen, dann entscheidet der Richter.

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Helrian  06.06.2024, 09:31

Selbst dann wäre es auch nur diskriminierend wenn es nicht gerechtfertigt wäre.

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MonkeyKing  06.06.2024, 10:06

Mit Nachdenken und mit Reden, statt zu meckern

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Meldet Euch halt als Mädchen an, weil Ihr Euch grade extrem weiblich fühlt.

Wenn das nicht akzeptiert wird kannst Du einen Aufstand wegen Diskriminierung machen, weil Deine Geschlechtsauswahl nicht anerkannt wird.

Nein, und mal ehrlich du kannst dir doch sowieso keinen Anwalt leisten beziehungsweise findest du keinen der dich vertreten würde.
Also nein, du kannst die Schule nicht anzeigen. Damit würdest du dich nur lächerlich machen.


Helrian  06.06.2024, 09:19

Der Staat muss dann einen Anwalt zur Verfügung stellen.

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Totenprinz  06.06.2024, 09:20
@Helrian

Aber nicht bei einem Zwölfjährigen der seine Schule anzeigen will das ist halt nun mal Bullshit und Blödsinn

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vanOoijen  06.06.2024, 09:24
@Totenprinz

Vielleicht haben Mama und Papa ja eine Rechtschutzversicherung. Du würdest Dich wundern. Anwälte vertreten sogar noch jüngere Kinder. In Scheidungsverfahren regelmäßig. Da hat das Kind heutzutage auch einen Anwalt oder Anwältin.

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guterfrager5  06.06.2024, 09:37
@vanOoijen

das sind doch nur Projekttage 😂 wenn der Stress macht, sagt der Lehrer vielleicht einfach, dass er in den Kurs kommen kann und motiviert vielleicht jemand anderen, in einen anderen zu gehen, wenn wirklich kein Platz mehr ist (jemanden der keine Probleme macht sollte ja nicht zu schwer zu finden sein XD)

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MonkeyKing  06.06.2024, 10:08
@Helrian

Nein, der Staat muss dir keinen Anwalt zur Verfügung stellen, wenn du jemanden verklagen willst.

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vanOoijen  06.06.2024, 10:13
@MonkeyKing

So ist es. Nicht einmal wenn man verklagt wird.

Und bei Straftaten unterhalb eines Verbrechenstatbestandes bekommen arme Angeklagte nur einen Beratungsgutschein für eine! Rechtsberatung, keinen Pflichtverteidiger.

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Bitte deinen Lehrer dir mal den Begriff "Diskriminierung" zu erklären. Du scheinst ihn nicht verstanden zu haben.

Jungs werden ja nicht generell ausgeschlossen. Man versucht nur verstärkt Mädchen dafür zu gewinnen, um auch denen dieses Feld näher zu bringen.


Tannibi  06.06.2024, 09:37

Dann wäre es keine Diskriminierung, wenn man eine Stelle
ausschreibt und da steht "Männer werden bevorzugt eingestellt"?
Ich könnte mir vorstellen, dass das sogar verboten ist.

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Mondrago  06.06.2024, 09:52

Unter dem Gesichtspunkt bräuchte es ja auch keine Quotenregelung bei Führungspositionen weil Frauen ja nie explizit ausgeschlossen waren!

Wie hier schon mehrfach genannt: wenn Jungs bevorzugt werden sieht es wieder ganz anders aus.

Man stelle sich das in einer Stellenausschreibung vor dass man binäre Bewerber oder eben Männer oder Deutsche bevorzugt einstellen möchte.

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