Kann ich die Firma verklagen Stromschlag?

7 Antworten

Salue

Es gibt zwei Aspekte:

Ein guter Elektriker wird solche offenen Steckdosen immer, zumindest provisorisch, abdecken. Gute Handwerker kennen auch die Vorschriften und den Kunden unter Strom zu setzen ist auch nicht gerade edel. Man könnte ihn verklagen.

Deine Wohnung, oder zuminderst dieses Zimmer, ist faktisch ein Bauplatz. Auf Bauplätzen können Lampen nicht funktionieren, es können Stolperfallen am Boden liegen oder einem Bretter auf den Kopf fallen. Ein Helm musst Du deswegen nicht extra anziehen, aber wie ein Elefant im Porzelanladen solltest Du Dich nicht bewegen. Das heisst, grösste Vorsicht ist beim Betreten dieses Raums zu beachten. Da stupst man auch nicht an, nicht überstehende, Kabel.

Es braucht halt immer zwei dazu, wenn etwas Ungeschicktes passiert.

Tellensohn


Himynameissusi 
Beitragsersteller
 17.01.2022, 20:26

Das stimmt Danke

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Zu deinem Stromschlag, hast du das innere der Steckdose berührt oder nur die vorstehenden Erdkontakte?

das Haus oder die Wohnung wurden dir offiziell übergeben?
So wie es aussieht , sind die Arbeiten noch nicht abgeschlossen.
So hätte ich ein Abnahmeprotokoll bestimmt nicht unterschrieben.
Es ist üblich, den späteren Besitzer trotzdem den Zugang zu gestatten.
Dafür gibt es aber Regeln, die dir bestimmt ausgehändigt wurden.
Somit ist es möglich, selbst bestimmte Arbeiten auszuführen. Dazu gehören Malerarbeiten.
Um die ausführen zu können, sollten Abdeckungen für Steckdosen noch nicht montiert werden. Wer dann Malerarbeiten ausführt sollte sich schon über die möglichen Risiken informieren.

Für mich ist nicht nachvollziehbar, an einer fehlenden Steckdosenabdeckung einen Stromschlag zu bekommen, wenn man sich auch nur etwas damit beschäftigt hat.

Du kannst natürlich eine Strafanzeige einreichen. Möglicherweise wird dir aber nachgewiesen, dass du kein Recht hattest, selbständig an elektrischen Anlagen zu arbeiten.

Unabhängig davon was erlaubt ist, frage ich mich, warum du eine offene Steckdose ohne Abdeckung anfasst.


guenterhalt  17.01.2022, 19:52

das frage ich mich auch.

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Auf jeden Fall sollte sich mit dem Thema die Berufsgenossenschaft auseinander setzen. auch die Handwerkskammer.

Es ist defintiv grob fahrlässig, bei eingeschalteter Stromversorgung die Abdeckungen an Steckdosen zu entfernen und offen zu lassen, wenn nicht sichergestellt ist, dass keine Laien auf der Baustelle herumlaufen.

lg, Anna