Kann ich die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen?
Bei meiner Geburt hatte ich die doppelte Staatsangehörigkeit, weil ein Elternteil zu dem Zeitpunkt noch kein deutscher Staatsbürger war. Meine Eltern haben sich jedoch dafür eingesetzt, dass ich nur die deutsche bekomme, weil es wohl mit Einreisen ins Heimatland usw. als Kind zu komplizierter war. Jetzt bin ich offensichtlich ein wenig älter und würde mit der Verantwortung umgehen können. Kann ich wieder eine doppelte Staatsbürgerschaft beantragen oder geht das nicht? Wäre etwas doof, ich hatte schließlich damals kein Mitspracherecht. Ich weiß nicht, inwiefern es relevant ist, aber das Land ist kein EU-Land.
1 Antwort
Wenn du nach deiner Geburt 2 Staatsangehoerigkeiten hattest und jetzt nur noch eine, duerften deine Eltern damals deine Entlassung aus der anderen Staatsangehoerigkeit beantragt haben. Inwieweit du diese dann auf Antrag wieder erhalten kannst, haengt vom Staatsangehoerigkeitsrecht des betreffenden Staates ab.
Da es sich nicht um einen anderen EU Staat handelt und wahrscheinlich auch nicht um die Schweiz, geht deine deutsche Staatsangehoerigkeit aber automatisch verloren, wenn du auf Antrag die andere enthaeltst. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn du beim Erhalt der auslaendischen Staatsangehoerigkeit im Besitz einer sog. "Beibehaltungsgenehmigung" bist.