Kann ich die Biopsie verweigern?

11 Antworten

Ja, deine Eltern dürfen dich dazu zwingen, und zwar ohne Probleme.

Notfalls wirst du festgeschnallt. Ein Tumor im Kopf ist kein Spaß, da geht es wortwörtlich um Leben und Tod, entsprechend ist dieser Eingriff lebensnotwendig. Somit ist es zwar verständlich, dass du Angst davor hast, aber deine Eltern haben das Sorgerecht und die Pflicht, sich um deine Gesundheit zu kümmern.


lul2006 
Beitragsersteller
 01.12.2019, 21:27

Alles klar, danke!

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Eine Biopsie ist nicht schlimm, lass es machen. Sonst lebst du in ständiger Angst.

Deine Eltern werden es auf alle Fälle veranlassen.


Hi,

dürfen die Ärzte oder meine Eltern mich dazu zwingen?

Bei Minderjährigen ist es eine Einzelfallentscheidung, die von der geistigen Reife und der Fähigkeit, die Tragweite der Entscheidung zu erfassen, abhängt.

Mit 15 Jahren wird man dir im Normalfall ein "Mitspracherecht" einräumen - die endgültige Entscheidung werden aber deine Eltern treffen.

Da das durchaus eine Schwerwiegende Entscheidung ist - im Zweifelsfall dürften deine Eltern es.

LG

Kann dich verstehen, bei mir wurde auch ein Tumor gefunden allerdings hatte ich einen super Neurochirurgen und der konnte anhand von den Bildern schon ziemlich sicher sagen das er gutartig ist, ich hätte damals auch eine Biopsie sicherheitshalber machen sollen, allerdings wurden dann so ein spezial MRT gemacht wo man den Grad des Tumors feststellen kann, danach brauchten sie keine Biopsie mehr, bin dann aber operiert worden, hatte auch sehr große Angst aber mit sowas ist echt nicht zum Spaßen, dass gehört auf alle Fälle behandelt ansonsten könnte es sich verändern oder wachsen

Meiner Meinung nach darf man dich nicht gegen deinen Willen dazu zwingen. Aber wieso willst du das nicht machen?


SaniOnTheRoad  01.12.2019, 21:26
Meiner Meinung nach darf man dich nicht gegen deinen Willen dazu zwingen.

Minderjährige sind per se nicht voll einwilligungsfähig - ob die Einwillungsfähigkeit vorliegt, ist eine Einzelfallentscheidung und von mehreren Faktoren abhängig.

Dementsprechend haben im Zweifelsfall die Eltern bis zum Erreichen der Volljährigkeit das letzte Wort.

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Luardya  01.12.2019, 21:43
@SaniOnTheRoad

Nein, es ist eben umgekehrt. Das letzte Wort liegt beim Patienten, denn die Folgen hätte er/sie zu tragen.

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SaniOnTheRoad  01.12.2019, 21:45
@Luardya
Nein, es ist eben umgekehrt. 

Nein, ist es eben nicht. Die Wiederholung macht's nicht richtiger. Ein Minderjähriger - wie in diesem Fall - ist nicht grundsätzlich einwilligungsfähig.

Und "um das letzte Wort" zu haben, muss man eben einwilligungsfähig sein. Das ist im übrigen nicht meine Meinung, sondern schlicht die Rechtssprechung.

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Luardya  01.12.2019, 21:47
@SaniOnTheRoad

Dann nenn mir doch bitte den entsprechenden Paragraphen.

Denn die FS ist m.M.n. einwilligungsfähig.

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SaniOnTheRoad  01.12.2019, 21:59
@Luardya
Denn die FS ist m.M.n. einwilligungsfähig.

Bis jetzt wird die Einwilligungsfähigkeit Gott sei Dank nicht per anonymen Laienforum im Internet entschieden. Ist deine Meinung, die darfst Du haben - von juristischem Belang ist sie aber keinesweg.

Dann nenn mir doch bitte den entsprechenden Paragraphen.

Sehr gerne!

Allgemein geltend sind unter anderem

§ 106 BGB - "Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt." - beschränkte Geschäftsfähigkeit bedeutet entsprechend eine beschränkte Einwilligungsfähigkeit (i.V.m. § 108 BGB) - denn auch ein Behandlungsvertrag über "tun und lassen" ist ein Vertrag.

§ 107 BGB - "Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters."

§ 108 Abs. 1 BGB - "Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab."

§ 111 Abs. 1 BGB - "Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam."

Ganz konkret in Bezug auf die medizinische Behandlung gelten

§ 630d Abs. 1 Satz 2 BGB - "Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach § 1901a Absatz 1 Satz 1 die Maßnahme gestattet oder untersagt."

das Ganze in Verbindung mit

§ 1626 Abs. 1 BGB - "Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge)."

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Luardya  01.12.2019, 22:01
@SaniOnTheRoad

Aber wie kommst du denn darauf, dass die FS einwilligungsunfähig ist?

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Luardya  01.12.2019, 22:08
@Hacker48

Falsch. Denn die Geschäftsfähigkeit hat eben absolut nichts mit der Einwilligungsfähigkeit bei medizinisches Eingriffen zu tun. Auch das ist nachzulesen.

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SaniOnTheRoad  01.12.2019, 22:10
@Luardya
Aber wie kommst du denn darauf, dass die FS einwilligungsunfähig ist?

Ein Minderjähriger ist per definitionem nicht generell einwilligungsfähig. Wie schon in meiner Antwort erwähnt - es ist eine Einzelfallentscheidung, ob ein Minderjähriger einwilligungsfähig ist. Und diese hängt auch mal maßgeblich von der zugrundeliegenden Fragestellung ab.

Grundvoraussetzungen zur Einwilligungsfähigkeit sind unter anderem

  1. Einsichtsfähigkeit - der Betroffene muss verstehen, was das Problem ist und welche Folgen es haben kann. Gilt analog für diagnostische und therapeutische Maßnahmen.
  2. Konsequenzen abwägen können - der Betroffene muss die Konsequenzen seiner Entscheidungen vollumfänglich erfassen können, sprich in der Lage sein, eine vernünftige Risiko-Nutzen-Abwägung treffen zu können.
  3. Freiheit von Willensmängeln.

Die Erfüllung von Punkt 1 würde ich hier zumindest mal anzweifeln - die Erfüllung von Punkt 2 definitiv. "Ich will keine [notwendige] Diagnostik" bei einer potentiell lebensbedrohlichen Erkrankung spricht hier eindeutig dafür, dass die Konsequenzen nicht abgeschätzt werden können.

Background: es handelt sich hier um eine diagnostische Maßnahme, die mittelbar über Leben und Tod entscheiden kann - die Voraussetzungen zur Einwilligungsfähigkeit werden entsprechend hoch angesetzt.

Und, ohne dem FS zu nahe treten zu wollen, werden sie entsprechend der Diskussion hier nicht erfüllt.

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SaniOnTheRoad  01.12.2019, 22:13
@Luardya
Falsch.

Falsch ist falsch.

Eine medizinische Behandlung (oder auch diagnostische Maßnahme) setzt grundsätzlich einen Behandlungsvertrag nach § 630a BGB voraus.

Und ein Behandlungsvertrag ist - oh Wunder - ein rechtsgültiger Vertrag. Ein Vertrag bedarf der Geschäftsfähigkeit, um rechtsgültig zu sein (vgl. §§ 106 - 111 BGB).

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Luardya  01.12.2019, 22:18
@SaniOnTheRoad

Klar. Um den Eingriff durchzuführen, bräuchte es die Zustimmung der Eltern. Wenn er aber nicht durchgeführt werden soll, weil der Patient es nicht möchte, ist es was anderes.

Ich gebe dir grundsätzlich Recht, was den Zweifelsfall betrifft. Ich bin aber der Meinung, dass die FS sehr wohl weiss, welche Konsequenzen es haben kann. Aber es gibt und gab auch schon immer Menschen, die so etwas nicht wissen möchten. Und dazu kann man sie auch nicht zwingen, man kann es ihnen nur nahe legen.

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SaniOnTheRoad  01.12.2019, 22:25
@Luardya
Klar. Um den Eingriff durchzuführen, bräuchte es die Zustimmung der Eltern.

Richtig.

Wenn er aber nicht durchgeführt werden soll, weil der Patient es nicht möchte, ist es was anderes.

Nein, nichts anderes. Auch die Ablehnung einer (medizinisch indizierten) Diagnostik oder Behandlung erfordert die Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen, mit den gleichen Voraussetzungen für die Zustimmung. Maßgabe: nur, wer rechtskräftig zustimmen kann, kann auch rechtskräftig ablehnen.

Ich bin aber der Meinung, dass die FS sehr wohl weiss, welche Konsequenzen es haben kann.

Ich teile diese Meinung nicht - die Gründe dafür habe ich oben schon dargelegt.

Aber es gibt und gab auch schon immer Menschen, die so etwas nicht wissen möchten. Und dazu kann man sie auch nicht zwingen, man kann es ihnen nur nahe legen.

Für den einwilligungsfähigen Erwachsenen trifft das zu - bei Minderjährigen greift spätestens hier die Fürsorgepflicht der Eltern. Und ja, im Zweifelsfall auch mit Zwang und höchstrichterlicher Erlaubnis.

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Luardya  01.12.2019, 22:27
@SaniOnTheRoad

Ich sehe, wir werden uns hier nicht einig, aber das macht nichts. Letztendlich liegt es an der FS.

Schönen Sonntag Abend noch.

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lul2006 
Beitragsersteller
 01.12.2019, 21:26

Ich hab Angst vor dem Ergebnis...klar ist die Ungewissheit auch schlimm...aber der Gedanke, vielleicht Chemotherapie zu bekommen, macht mir Sorge!

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Fladensemmel  01.12.2019, 21:29
@lul2006

Ich kann und will Dich zu nichts zwingen. Die Angst vor dem Ergebnis ist nur verständlich. Aber wenn ein Ergebnis vorliegt kann entschieden werden wie es weitergeht. Je früher ein Tumor behandelt wird, desto besser.

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Luardya  01.12.2019, 21:45
@lul2006

Aber wenn er nun bösartig ist und die Ärzte das nicht herausfinden, dann sind die Konsequenzen weitaus schlimmer als eine Chemo. Und stell dir vor, du erfährst, dass er gutartig ist. Dann kannst du ruhig schlafen.

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