Kann ich die ADAC Mitgliedschaft nutzen von meiner Freundin?
Mein Motor startet nicht mehr und das Auto ist angemeldet auf mich aber auch in der Versicherung auch auf meine Freundin und wir ja beide das Auto benutzen ist meine frage ob es geht das?
9 Antworten
Hallo
die eigentliche "Pannenhilfe" ist für jeden Kostenlos. Der ADAC Pannendienst ist ein Gemeinnütziger Verein.
Das Problem sind die Kosten für Ersatzteile/Reperaturen vor Ort oder das abschleppen. Das übernehmen aber oft die Mobilitätsgarantien der Autohersteller oder die Autoversicherung wenn man denn Pannenschutzbrief mit abgeschlossen hat (kostet teilweise 5€/Jahr)
Deine Freundin ist Mitglied beim ADAC die muss dann denn "Auftrag" erteilen bzw oft reicht es wenn du die ADAC Clubkarte vorzeigst (Ist ja meist im Auto). Der ADAC klärt dann hinterher ab ob das für denn ADAC nach Vereinslage erlaubt ist. Autos von "Lebensgemeinschaften" sind mW gedeckt (Gemeinsamer Haushalt, gemeinsame Adresse). Knackpunkt ist deine Freundin muss dass bei der Mitgliedschaft angeben/anzeigen bzw früher gab es die "Partnerkarte".
Wenn deine Freundin dass in Auftrag gibt und denn mit dem Bus oder Taxi vom Pannenort wegfährt weil Sie nicht Warten kann bist du der Erfüllungsgehilfe bzw eben derjenige der Zeit hat.
Der ADAC würde das im Prinzip locker handhaben aber es gibt die Rechtsgrundlagen und die "Konkurrenz"
Dann müsste deine Freundin da anrufen und den ADAC Service in Anspruch nehmen.
Die ADAC Mitgliedschaft ist personenbezogen, in dem Fall auf deine Freundin. Du hast ohne Mitgliedschaft keinen Anspruch.
Gelten die Leistungen des ADAC für jedes Auto, mit dem das Mitglied unterwegs ist? Grundsätzlich ist die ADAC Mitgliedschaft personenbezogen. Das Mitglied ist also in jedem Fahrzeug geschützt, das es allein verantwortlich steuert.15.11.2020 Dann lege das mal so aus.
Die Mitgliedschaft bezieht sich auf die Person die den Vertrag abgeschlossen hat. Welches Auto diese Person fährt ist unerheblich. Hier, ihr Freund handelt in ihren Auftrag, weil die z. B. zur Arbeit musste.
Wenn sie bei der Pannenhilfe dabei ist, dann kann sie ihre Mitgliedschaft auch nutzen. Sie ist Personenbezogen.
Klar, die sind nicht so pingelig. Hauptsache ist, dass der Einsatz auf eine Mitgliedsnummer verbucht werden kann.
Nicht ganz richtig die mitgliedschaft bezieht sich auch auf die zulassung .. meine lebensgefährtin blieb ca 500 km vom Wohnort liegen und das Fahrzeug wurde zum bei mir regionalen Smartcenter verbracht. Problemlos da ich Mitglied und der Halter es Fahrzeuges bin. Sie benötigte lediglich die Mitgliedsnummer..