Kann ich die abgebrochene Ausbildung zu der zweiten anrechnen?

4 Antworten

einen Rechtsanspruch auf eine Anerkennung oder Anrechnung gibt es nicht.

Das ist immer eine Sache, die man im Einzelfall mit Arbeitgeber / Berufsschule / zuständiger Kammer aushandeln muss.

In diesem Fall würde ich mir da aber keine allzu großen Chancen ausrechnen, da:

  • es unterschiedliche Fachrichtungen sind, für die auch unterschiedliche Kammern (Ärzte- bzw. Anwaltskammer) zuständig sind.
  • die vorherige Ausbildung bereits 3 Jahre her ist. Das ist in diesem Zusammenhang recht lange.

Wenn beides jetzt ähnliche Ausbildungen wären, für die beide die gleiche Kammer zuständig wäre (z.B. bei Wechsel Groß- & Außenhandel zu Spedition) & es ein nahtloser Wechsel ohne Pause wäre, dann hättest Du bessere Chancen, dass es Dir ggf. angerechnet wird.

das ginge nur, wenn es sich um eine ähnliche Fachrichtung handeln würde.

Ist hier nun wirklich nicht der Fall.

Vielleicht Teile davon also gleiche Fächer.  Aber davon ausgehen solltest Du nicht.


nextreme  29.06.2016, 23:34

Mir hat man damals das erste Lehrjahr in einem aber ähnlichen Beruf anerkannt.

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Ich denke das die IHK das entscheiden muss und dein Betrieb zustimmen muss