Kann ich den Hersteller auf Schadensersatz verklagen?
Hi,
Ich habe mir eine Trinkflasche gekauft die eigentlich einen sehr sicheren Verschluss hat doppelt gesichert) und ich habe sie auch vollkommen richtig verschlossen. Trotzdem ist sie beim Laufen meinem Rucksack irgendwie aufgegangen und hat alles nass gemacht. Auch mein Handy das nicht wasserdicht ist (Huawei p8 Lite) wurde nass und hat als Folge einen Wasserschaden bekommen. Das Handy ist komplett kaputt. Eine LED Lampe blinkt zwar noch aber das Display geht einfach nicht mehr an. Die üblichen Tricks (in Reis einlegen usw.) habe ich schon alle probiert. Kann ich den Hersteller der Flasche irgendwie zur Rechenschaft ziehen da ich ja nichts dafür kann und die Flasche halt nicht ordnungsgemäß funktioniert hat
6 Antworten
Dafür gibt es die Produkthaftpflicht. Es bilden sich aber zwei Probleme. Erstens musst du die ganze Sache nachweisen können, inklusive der Tatsache, dass das Produkt Schuld an der Beschädigung war und nicht du, denn gemäss §6 ProdHaftG gelten die allgemeinen Grundsätze des BGB zur Haftungsminderung bei eigenem Mitverschulden.
Das weitaus grössere Problem für dich dürfte sein, dass bei Sachschäden gemäss §11 ProdHaftG ein Selbstbehalt von 500 Euro besteht. Da dieses Smartphone wohl nicht wertvoller als 500 Euro ist, kannst du wohl nichts erreichen.
Das Sinnvollste wäre, dich mit dem Hersteller der Flasche in Verbindung zu setzen und nach einer Lösung auf Kulanzbasis zu suchen.
Wenn es eine zugesicherte Eigenschaft der Flasche war, dass sie dicht halten soll, dann grundsätzlich ja.
Kein Hersteller wird das garantieren, jedenfalls nicht ohne Einschränkungen.
kannst du theoretisch machen.
die frage ist nur die nach dem prozessrisiko.
du musst beweisen, dass die flasche schuld dran war. d.h. du die flasche richtig verschlossen hast und die flüssigkeit die das handy ertränkt hat, tatsächlich aus der flasche kam.
und selbst dann könnte ein guter firmenanwalt noch drauf verweisen, dass es fahrlässig ist, das handy zusammen mit der trinkflasche in den rucksack zu sperren.
ich würde mich echt an den rat von TechnologKing72 halten und eine kulanzregelung anstreben. ein paar bilder von dem malleur machen und ein paar nette zeilen dazu schreiben. noch nicht direkt fordernd, aber schon andeuten, dass du dankbar wärst, wenn man dir den schaden ersetzen würde.
lg, Anna
wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst du einen Anwalt zu Rate ziehen. Wenn nicht, werden die Anwaltskosten wesentlich höher sein als ein neues Handy.
Ausserdem musst du beweisen, dass du die Trinkflasche ordnungsgemäß verschlossen hast. Wird schwierig
Kannst du beweisen, dass die Flasche das Problem war und nicht unsachgemäße Handhabung deinerseits?
Solltest du klagen wird die Gegenseite einfach behaupten, dass du die Flasche nicht richtig verschlossen hast, bzw. nicht sichergestellt hast, dass der Öffnungsmechanismus durch den Transport der Flasche nicht versehentlich betätigt wurde.
Da du klagst brauchst du dann natürlich die nötigen Beweise, dass es nicht so war, sondern ein Mangel an der Flasche die Ursache darstellt.
Wie soll ich das denn Beweisen? Ich hab das ja nicht aufgenommen oder so.
Die Flasche wurde richtig verschlossen, das weiß ich ganz sicher